Alle zwei Minuten ereignet sich in Deutschland ein Wildunfall. Speziell im Herbst sind Autofahrer besonders bedroht, in einen solchen verwickelt zu werden. Dann nämlich setzt nicht nur die Dämmerung zeitiger ein. Die Tiere begeben sich auch vermehrt auf Wanderschaft, weil sie ihre Futtergründe aufsuchen oder das Winterquartier, so berichtet der Deutsche Jagdverband (DJV). Die gefährlichste Zeit ist die Morgen- und Abenddämmerung. Nicht nur sind dann mehr Tiere unterwegs - sie werden auch von den Fahrern später erkannt.

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Dass die Schäden durch Wildunfälle einen immensen Schaden verursachen, zeigen Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 264.000mal mussten demnach die Versicherer im Jahr 2016 für einen Sach- oder Personenschaden durch Wildunfälle aufkommen (neuere Daten nicht vorliegend). Das bedeutete einen Gesamtschaden von 682 Millionen Euro. Pro Unfall sind das im Schnitt 2.582 Euro Schadenssumme.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Wild-Schäden deutlich angestiegen. Noch im Jahr 2014 wurden mit rund 238.000 Meldungen weniger Fälle registriert, 2015 waren es bereits 263.000 Wildunfälle. Als Ursache kann gelten, dass der Individualverkehr zunimmt und der Mensch den Tieren immer mehr Lebensraum streitig macht. Mehr als die Hälfte aller Wege (55 Prozent) legen die Bundesbürger per motorisiertem Individualverkehr (MIV) mit dem Pkw oder einem motorisierten Zweirad zurück, so berichtet das Statistische Bundesamt.

Welche Versicherung zahlt, wenn es kracht?

Welche Versicherung leistet, wenn ein Tier vor das Auto läuft? Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben. Zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wild­schweine, Füchse, Hasen oder Marder.

Wird der Unfall hingegen durch einen großen Vogel oder gar eine entlaufene Ziege verursacht, ist in der Regel eine Vollkasko-Police erforderlich. Jedoch kann man bei vielen Kfz-Teilkasko-Tarifen mittlerweile eine Vertragserweiterung vereinbart werden, durch die auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde oder Schafe abgedeckt sind. Hierfür müssen aber explizit Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren laut Vertrag vereinbart sein.

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Die Teilkasko zahlt auch, wenn man aufgrund eines Tieres auf der Straße ausweichen musste und dabei der Unfall entstand. Allerdings muss der Fahrer dann nachweisen, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand. Gerade bei kleineren Tieren empfiehlt es sich deshalb, nicht auszuweichen: so bitter das für den Tierfreund auch sein mag.

Bremsen, abblenden und hupen

Wie aber sollten sich Autofahrer verhalten, wenn am Straßenrand ein Hirsch oder anderes Waldtier auftaucht? Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung, empfiehlt: Autofahrer sollten in solche einer Situation bremsen, abblenden und hupen. Dabei sei es wichtig, auch den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Lässt sich ein Aufprall nicht vermeiden, heißt es: Lenkrad gut festhalten, bremsen und versuchen, das Tier nicht frontal zu treffen. Sonst kann die Windschutzscheibe in die Brüche gehen.

Längst sind dabei nicht mehr nur die Landstraßen Unfallschwerpunkte für Wildschäden, sondern auch die Städte, berichtet Walter. Weil das Nahrungsangebot in Wohngebieten und Parks groß und leichter zugänglich sei als im Wald, fühlten sich besonders Wildschweine immer häufiger in Städten heimisch - sogar in dicht bewohnten Gebieten. "Autofahrer müssen sich daher auch außerhalb von Landstraßen auf Wildtiere einstellen", warnt Walter. Der Verkehrsexperte rät, besonders in waldnahen Stadtgebieten langsam und vorsichtig zu fahren.

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Wildunfall gut dokumentieren!

Was müssen Autofahrer tun, nachdem sie in einen Wildunfall verwickelt wurden? Soll der Schaden schnell und problemlos vom Versicherer reguliert werden, ist vor allem die Wildbescheinigung des Försters oder Jagdpächters wichtig; hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, Tier und Fahrzeug. Wer keinen Förster erreichen kann, muss sich nicht sorgen. Auch ein Anruf bei der Polizei bewirkt, dass die richtigen Fachleute informiert werden – und sollte folglich nicht unterbleiben.

Und selbst, wenn das Tier noch so niedlich ist: man sollte ein verletztes Wildtier nicht einfach anfassen oder gar zum Tierarzt bringen wollen. Denn gerade bei einer schweren Verwundung ist nicht auszuschließen, dass es aggressiv auf den Menschen reagiert, man sich also selbst gefährdet. Der hinzugerufene Förster bzw. die Polizei werden entscheiden, was mit dem Tier geschehen soll.

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Pflicht ist es zudem, nach einem Wildunfall die Stelle mit Warndreieck zu sichern und die Fahrbahn zu verlassen. Das sind die Schritte, die zuerst nach dem Crash unternommen werden sollten, um sich und andere Fahrer nicht zu gefährden. Auch das Überziehen einer Warnweste ist obligatorisch; sie bewirkt, dass man von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen wird.

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