Hilfstarif für Beitragsschuldner

Der Notlagentarif wurde 2013 eingeführt und soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Sie zahlen aber auch einen verminderten Beitrag von rund 100 bis 125 Euro im Monat. Versicherte können den Notlagentarif in Anspruch nehmen, wenn sie mit Beitragszahlungen mindestens zwei Monate in Verzug sind.

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Laut Bundesregierung gab es aber auch in den anderen Sozialtarifen der privaten Krankenversicherer einen deutlichen Zulauf. Im sogenannten Standardtarif waren 2009 rund 38.400 Menschen versichert, 2017 waren es 50.200. Der Standardtarif steht vor allem älteren Versicherten offen, die vor 2009 eine Police abgeschlossen haben und Probleme mit den Beitragszahlungen haben.

Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Versicherten im sogenannten Basistarif: von 17.900 Betroffenen im Jahr 2009 auf nun 31.400 im vergangenen Jahr. Speziell der Basistarif sorgte wiederholt für Kritik. Zwar ist hier der maximale Beitrag auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen gedeckelt: derzeit 646 Euro im Monat. Aber die PKV-Versicherer würden diese Grenze oft komplett ausreizen, so dass sie keine wirkliche Alternative für Versicherte in Beitragsnot seien, klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Standard- und Sozialtarif bieten ein Niveau vergleichbar den Krankenkassen.

Linke-Sozialpolitikerin Sabine Zimmermann wertet die Zahlen als Beleg, dass die private Krankenversicherung nicht funktioniert. „Die Privatversicherung ist gnadenlos: Wer Einkommenseinbußen hat und die ständig steigenden Beiträge nicht mehr zahlen kann, der ist im Krankheitsfall oft deutlich schlechter dran als gesetzlich Versicherte“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk. „Durch die steigende Inanspruchnahme von Sozialtarifen erbringt das PKV-System selber den Beweis, dass es nicht funktioniert.“

Auch bei Krankenkassen massive Beitragsschulden

Das Problem: Auch im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beitragsschulden zuletzt nahezu explodiert. Auf 7,045 Milliarden Euro summierten sich die Außenstände aller Krankenkassen im Juli 2017, so geht aus Daten des GKV-Spitzenverbandes hervor. Innerhalb von vier Jahren bedeutet das einen Anstieg um 220 Prozent (der Versicherungsbote berichtete).

Mit Blick auf Zahlen des Bundesversicherungsamtes zeigt sich, dass vor allem sogenannte Solo-Selbstständige mit kleinem Einkommen bei den Kassenbeiträgen finanziell überfordert sind. Das sind solche Unternehmer, die keine eigenen Angestellten haben. So entfällt mit 5 Milliarden Euro der Löwenanteil der Schulden in die Kategorie der „freiwilligen Selbstzahler“, zu der vor allem Selbstständige gehören.

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Bei den Krankenkassen hat die Bundesregierung reagiert. Gering verdienende Selbstständige sollen ab dem 1. Januar 2019 bei den Beiträgen zur Krankenkasse entlastet werden, so sieht es das Versichertenentlastungsgesetz vor. Der Gesetzgeber halbiert das angenommene Mindesteinkommen, an dem sich der Beitrag für Selbstständige orientiert, womit auch der zu zahlende Mindestbeitrag für den GKV-Schutz deutlich sinkt (der Versicherungsbote berichete).

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