Die Bundesregierung will einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung einführen. Das berichtet das „Handelsblatt“ am Dienstag und beruft sich auf Regierungskreise. Ein offizielles Statement steht aber noch aus. Nähere Details sollen im zweiten Halbjahr präsentiert werden, heißt es in dem Artikel.

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“Das ist ungenügend!“

Anlass ist die anstehende Evaluation des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG), welches seit dem 1. August 2014 gilt. Das Gesetz hatte als wichtiges Ziel, die Kosten von Leben-Verträgen in Zeiten des Niedrigzinses zu senken. Doch das Bundesfinanzministerium ist mit der Entwicklung der Vertriebskosten unzufrieden, berichtet das Wirtschaftsmagazin aus dem Ressort von Olaf Scholz (SPD).

„Die Kosten sind seit Einführung des LVRG vor vier Jahren nur leicht gesunken. Das ist ungenügend“, zitiert das „Handelsblatt“ Regierungskreise. Tatsächlich aber gingen die Vertriebskosten schon deutlich zurück. Laut Branchenzahlen sanken die Provisionen, die Lebensversicherer an Vermittler ausschütten, von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2017. Das bedeutet ein Minus von fast elf Prozent.

Ebenfalls Verbesserungsbedarf sehe das Ministerium bei der Kostentransparenz der Verträge. Zwar würden die Versicherten inzwischen intensiver über die Kosten aufgeklärt. Aber die Klarheit und Vergleichbarkeit lasse noch zu wünschen übrig.

Reform der Zinszusatzreserve geplant

Darüber hinaus sei eine Reform der Zinszusatzreserve (ZZR) geplant. Das sind zusätzliche Rückstellungen, zu denen die Lebensversicherer gesetzlich verpflichtet sind, um die Garantien ihrer Kunden auch langfristig erfüllen zu können.

Doch dieser Sicherheitspuffer, der sich am erwirtschafteten Referenzzins der Versicherer und der Entwicklung langjähriger Staatsanleihen orientiert, droht selbst zum Problem zu werden. Oft kann die Reserve nicht mehr aus den eigenen Kapitalgewinnen bedient werden (der Versicherungsbote berichtete). Das „Handelsblatt“ verweist auf eine Studie der Bundesbank, wonach die Reserve von 44 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 153 Milliarden Euro im Jahr 2021 anwachsen könnte, wenn die Zinsen an den Kapitalmärkten weiter im Keller bleiben.

Hier soll eine neue Berechnungsmethode dafür sorgen, dass die Zinszusatzreserve weniger stark steigt und die Versicherer entlastet werden. Die entsprechende Verordnung sei noch für dieses Jahr geplant, berichtet das „Handelsblatt“.

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BaFin forderte bereits Provisionsdeckel

Im April hatte bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Höchstgrenze für den Vertrieb von Lebensversicherungen gefordert. Und konkrete Details genannt: Demnach sollen die Versicherer künftig maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme als Vergütung ausschütten dürfen. Weitere 1,5 Prozent der Beitragssumme sollen möglich sein, wenn der Vermittler bestimmte, zuvor definierte Qualitätskriterien erfüllt, etwa eine niedrige Stornoquote und wenig Beschwerden (der Versicherungsbote berichtete).

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