Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Höchstgrenzen für den Vertrieb von Lebensversicherungen durchsetzen. Demnach sollen die Versicherer künftig maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme als Vergütung ausschütten dürfen, so berichtet heute die „Süddeutsche Zeitung“. Diesen Vorschlag habe Frank Grund, bei der BaFin für die Versicherungsaufsicht verantwortlich, Branchenvertretern bei einer Tagung unterbreitet.

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Bei zufriedenen Kunden 1,5 Prozent extra obendrauf

Laut dem Zeitungsbericht schlägt Chefaufseher Grund vor, dass zusätzlich zu den 2,5 Prozent eine Art erfolgsabhängiger Aufschlag hinzukommen soll. Weitere 1,5 Prozent der Beitragssumme seien möglich, wenn der Vermittler bestimmte, zuvor definierte Qualitätskriterien erfülle, etwa eine niedrige Stornoquote, wenig Beschwerden und nachweislich zufriedene Kunden. Maximal wären damit vier Prozent der Beiträge als Vergütung drin.

Die BaFin habe Grunds Vorschläge bestätigt, heißt es weiter. Dabei bezieht sich die Aufsicht auf eine Klausel im Versicherungsaufsichtsgesetz zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Demnach dürfen Versicherer keine Anreize schaffen, dass Vermittler ein bestimmtes Versicherungsprodukt empfehlen, „obwohl sie ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Versicherungsprodukt anbieten könnten.“ Ein solcher Fehlanreiz kann zum Beispiel eine besonders hohe Provision sein. Ein Versicherer soll "im besten Interesse seiner Kunden ehrlich, redlich und professionell handeln".

Die „Süddeutsche“ zitiert Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit den Worten, dies sei immer noch ziemlich viel an Provision. Wer eine Lebensversicherung für 100 Euro Monatsbeitrag abschließe und 30 Jahre einzahle, müsse in der Summe immer noch 1.440 Euro an den Vermittler zahlen.

LVRG wird im Mai evaluiert

Und dennoch könnte der Provisionsdeckel Schlimmeres verhindern: nämlich ein grundsätzliches Provisionsverbot wie in Großbritannien oder den Niederlanden. Im Mai wird das Bundesfinanzministerium einen Bericht evaluieren, der unter anderem zeigen soll, ob das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) tatsächlich die Vertriebskosten bei Lebensversicherungen im Sinne des Kunden gesenkt hat. Das war erklärtes Ziel der Politik, als sie das LVRG einführte.

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Zwar sanken die Provisionen, die Versicherer an Vermittler ausschütten, von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2017, so berichtet die "Süddeutsche". Hierbei gilt es aber zu bedenken, dass das Neugeschäft in der Leben-Sparte bei vielen Anbietern schwächelt. Zeigt sich die Politik mit der Entwicklung der Vertriebskosten unzufrieden, könnte die Branche argumentieren, dass ein Deckel die Provisionen weiter drücken kann. Der Vertrieb müsste sich auf bis zu drei Milliarden Euro weniger einstellen.

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