Beim Kauf neuer elektrischer Geräte wird meist noch eine passende Versicherung dazu angeboten. Bei Smartphones, Tablets, Laptops und Kameras soll damit Verlust oder eine Reparatur abgedeckt werden. Kein Wunder, kosten doch solche Geräte schnell mehrere tausend Euro. Und auch die Geräteversicherung ist oft mehrere hundert Euro teuer.

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt nun erneut, dass sich diese Versicherungen oft gar nicht lohnen, weil der Versicherer in vielen Situationen schlicht nicht zahlen muss. Und das mit gutem Grund: Wenn die Kunden unter Druck direkt an der Kasse einen Versicherungsvertrag unterschreiben sollen, gibt es ihnen keine Zeit sich ausreichend über die genauen Vertragsbedingungen zu informieren. Da lassen sich schnell nachteilige Klauseln im Vertragswerk verstecken.

Hohe Selbstbeteiligungen, Nachtklauseln etc.

Strenge Ausschlusskriterien sehen viele der Verträge zum Beispiel für den Diebstahl vor, so berichtet die Verbraucherzentrale. Schon einen einfachen Diebstahl aus der Handtasche decken viele Anbieter nicht ab - oder nur dann, wenn die Handtasche zusätzlich mit einem Schloss gesichert gewesen ist. Oder eine extra Nachtklausel sorgt dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.

Darüber hinaus sehen viele Verträge auch hohe Selbstbeteiligungen vor, etwa 100 Euro für Reparaturen. Wenn das Gerät kaputtgeht, muss der Versicherer nur die Kosten erstatten, die über diesem Betrag liegen. Auch deshalb lohne sich eine solche Versicherung oft nur für Geräte, die durch Verlust zu einer finanziellen Notlage führen würden bzw. schwer zu ersetzen sind.

Keinerlei Entschädigung gebe es zudem oft, falls das Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt gewesen ist und geklaut wurde. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer bei vielen Policen selbst für den Schaden aufkommen.

Oft strenge Regeln für grobe Fahrlässigkeit

Der Versicherungsbote hat weitere Ausschlüsse in den Geräteversicherungen recherchiert. So ist zum Beispiel der Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ oft sehr weit gefasst. Schon wenn die Kaffeetasse neben dem Smartphone abgestellt wird und umkippt, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Schäden, die bei sportlichen Aktivitäten zu Stande passieren, sind in manchen Verträgen auch ausgeschlossen - zum Beispiel, wenn der Fitnesstracker kaputtgeht, weil eine Person stark schwitzt.

Zudem wird sich bei einem Ersatz meist auf den Zeitwert des Gerätes und nicht den Neuwert berufen. Durch einen hohen Wertverfall kann sich schon nach einem Jahr die erstattete Leistung auf 60 bis 80 Prozent reduzieren. Und wenn der Vertrag ein Ersatzgerät vorsieht, schreiben manche Verträge vor, dass dieses lediglich über ähnliche Funktionen verfügen muss. Das kann auch ein deutlich billigeres Modell sein.

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Grundsätzlich gilt: Eine teure Versicherung sollte nicht einfach beim Kauf an der Kasse abgeschlossen werden, sondern erst, nachdem man die Bedingungen genauestens gelesen hat. Hier sollten sich Kunden nicht unter Druck setzen lassen und entsprechende Tarife vergleichen. Wer sein Smartphone oder Tablet versichern will, kann dies oft auch noch 30 Tage nach Kauf tun, so berichtet die Verbraucherzentrale. Und wer sich trotzdem bei einem Spontankauf für eine Police mit intransparenten Klauseln überreden lassen hat, hat die Chance, sein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen in Anspruch zu nehmen.

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