Der Jahreswechsel ist oft mit guten Vorsätzen für das neue Jahr verbunden. Ganz ähnlich auch bei der deutschen Finanzaufsicht. Dort hat man sich vorgenommen, zu untersuchen, ob die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden (Versicherungsbote berichtete).

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Dieses Vorhaben findet nun im Bund der Versicherten (BdV) einen Befürworter: „Es ist längst an der Zeit, dass eine selbstbewusste Aufsichtsbehörde der Provisionsabzocke bei Versicherungen den Kampf ansagt“, meint Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Wenn es nach Kleinlein geht, kann sich die BaFin die Prüfung, ob und welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um Fehlanreize zu verhindern, sparen. Denn bereits jetzt gäbe es genügend rechtliche Grundlagen, um gegen überhöhte Provisionen vorgehen zu können, so Kleinlein.

„Schon jetzt könnte die Aufsicht mit Blick auf die maximal zulässige Zillmerung eigentlich tätig werden“, erklärt Kleinlein. Derzeit beträgt die maximal zulässige Zillmerung 2,5 Prozent der Beitragssumme. Dieser Wert werde in der Praxis aber oft überstiegen, weil noch weitere Vertriebskosten hinzukämen. „Schon diese Zillmerung von 2,5 Prozent der Beitragssumme ist schlicht Abzocke, weil sie damit die versicherte Leistung deutlich mindert“, so der Verbraucherschützer.

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Ein Provisionsdeckel für kapitalbildende Lebensversicherungen war zwar lange Gegenstand intensiver Debatten; konnte sich letztlich aber nicht durchsetzen. „Es ist schade, dass gerade Herr Scholz, dem das Thema als ehemaliger Finanzminister sehr bekannt ist, keinen politischen Handlungsbedarf zu sehen scheint“, beklagt Kleinlein. Daher setzt er nun auf eine mutige BaFin, um sich des Themas anzunehmen. Sein Wunsch: „Hoffentlich räumt der neue Finanzminister Lindner den Aufseherinnen und Aufsehern mehr Eigenverantwortung ein, wenn es darum geht, den Spielraum des Aufsichtsrechts voll auszuschöpfen.“

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