Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin will in diesem Jahr die Kosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen unter die Lupe nehmen. "Eine große Rolle spielen nach wie vor die Vertriebskosten", sagte Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Und weiter: "Wir werden uns genau anschauen, inwieweit hier die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden. Es gibt schließlich keine gesetzlichen Grenzen für die Vertriebsvergütung von kapitalbildenden Lebensversicherungen.“ Folglich geht es auch um die Frage, wie sehr Vertriebskosten den Ertrag der Sparenden schmälern.

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Vor allem Vertriebskosten im Fokus, nicht die Verwaltungskosten

Weniger im Fokus sollen hierbei die Verwaltungskosten der Lebensversicherer stehen. Diese lägen seit Jahren auf niedrigem Niveau, erläuterte Grund. Konkrete Zahlen nennt er nicht. Aber: Die Verwaltungskostenquote der deutschen Anbieter liegt mit 2,1 Prozent unter dem EU-Schnitt von 2,4 Prozent, wie aus den Solvency II-Berichten hervorgeht, die Lebensversicherer verpflichtend der Finanzaufsicht vorlegen müssen. Die Verwaltungskostenquote zeigt die laufenden Verwaltungs-Aufwendungen der Assekuranzen in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge.

Die Ergebnisse der Marktstudie will die BaFin Ende des Jahres vorlegen. Ob dann auch ein möglicher Provisionsdeckel wieder aktuell wird, kann aber bezweifelt werden. Ein solcher dürfte mit der FDP in der Regierung schwer durchzusetzen sein, obwohl sich sowohl Teile der SPD als auch die Grünen wiederholt dafür ausgesprochen haben. Die Grünen befürworten sogar ein Provisionsverbot für bestimmte Altersvorsorge-Produkte. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist ein Deckel für Provisionen aber ebensowenig ein Thema wie ein mögliches Verbot.

Verschärfte Rahmenbedingungen, aber kein Deckel

Befürworter von Provisionen verweisen hingegen darauf, welch hoher Zeitaufwand im Zuge einer vollständigen und gesetzeskonformen Beratung zur Altersvorsorge entsteht. Gerade die Beratung von Kundinnen und Kunden mit kleineren Anlagebeträgen werde durch das Provisionssystem subventioniert, so das Argument. Denn Stundensätze, die sich bei einer Vermittlung kleinerer Verträge ergeben, seien selbst bei höheren Provisionssätzen für den Vermittler oft nicht wirtschaftlich - je nach Vertragslaufzeit und Abschlusshäufigkeit.

Zudem hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Provisionen in der Leben-Sparte verschärft. Stichwort Stornohaftung: Vermittler haften 60 Monate dafür, dass der Kunde nicht vom Vertrag zurücktritt: sonst muss er einen Teil der Abschlussprovision wieder zurückgeben. Dabei spielt es keine Rolle, weshalb der Versicherte seinen Vertrag loswerden will. Ursache können zum Beispiel auch sich ändernde Lebensverhältnisse sein, etwa eine Scheidung oder der Verlust des Jobs: Auch bei einer qualitativ hochwertigen Beratung kann der Vermittler dann Einbußen haben. Seit 2014 dürfen Versicherer zudem bei der Zillmerung nur noch 2,5 Prozent der Vertriebs- und Abschlusskosten steuerlich geltend machen, nicht mehr -wie zuvor- vier Prozent. Auch das sollte die Provisionskosten im Sinne der Versicherten senken.

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Ein Provisionsverbot bzw. einen generellen Wechsel zur Honorarberatung sieht Chefaufseher Grund aber kritisch. Dies sei zwar „ein gangbarer Weg. Ich glaube aber nicht, dass man damit jede Verbraucherschicht erreicht“, sagte er dpa. Und weiter: "Nach meiner Erfahrung scheuen viele Verbraucher davor zurück, für die Beratung Geld auszugeben“.

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