Kommt ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung, der die erlaubte Abschlussvergütung bei einer Höchstgrenze kappt? Und wenn ja, in welcher Höhe? Das sind Fragen, die sich aktuell viele Branchenvertreter stellen. Aber die bisher nicht beantwortet sind.

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Eigentlich wollte die Bundesregierung noch im ersten Quartal 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentieren, so hatte Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, bei einer Veranstaltung des GDV im September letzten Jahres angekündigt (der Versicherungsbote berichtete). Doch dieses Quartal ist in wenigen Tagen Geschichte, geliefert hat die Regierung seither nicht.

FDP-Bundestagsfraktion hat viele Fragen

Diese konkrete Ausgangssituation nimmt die FDP-Bundestagsfraktion nun zum Anlass, mittels einer kleinen Anfrage zu erkundigen, wo denn das Projekt abgeblieben ist. Dabei stellen die Liberalen einen ganzen Fragenkatalog, wie aktuell der Informationsdienst des Bundestages informiert. Die wichtigste Frage lautet, ob denn die Bundesregierung an einem Provisionsdeckel festhält und wie hoch dieser ausfallen soll. Auch wenn sich die Regierung bereits für eine solche Obergrenze ausgesprochen hat, so hat sie bisher keine Zahlen genannt.

Darüber hinaus wollte die FDP wissen, welche Auswirkungen eine Obergrenze auf die Beratungsqualität hat, wie er sich auf die Zahl der Vermittler auswirken könnte und welche Kriterien zur Anwendung kommen sollen, um eine Provision als angemessen zu bewerten.

Neue Fehlanreize, unpassende Produkte zu vermitteln?

Ganz konkret wird in der kleinen Anfrage auch gefragt, ob ein solcher Deckel nicht auch ein Fehlanreiz sein könnte. Befürchtet wird, dass Vermittler auf andere Geldanlagen ausweichen, die nicht begrenzt sind, aber weniger zur Altersvorsorge geeignet. Auch wenn nicht direkt angesprochen, kann hier auf die Erfahrungen mit dem grauen Kapitalmarkt verwiesen werden, wo Produkte in der Regel weniger reguliert sind. Zehntausende Privatanleger haben in den letzten Jahren ihre Ersparnisse verloren, weil sie diese in riskante Anlagen wie Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen oder geschlossene Fonds investiert haben. Als Beispiele seien die Skandale um die insolventen S&K, Infinus und P&R-Container genannt.

Darüber hinaus fragten die Liberalen, wie die Regierung die beiden Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sowie vom Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski einschätzt. Die Juristen sehen einen möglichen Provisionsdeckel kritisch. Laut dem CDU-Politiker Papier wäre ein solches Vorhaben ein „Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung“ und mithin ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Laut dem zweiten Gutachten von Schwintowski würde der geplante Preisdeckel nicht nur gegen deutsches, sondern auch EU-Recht verstoßen: gegen die Dienstleistungsfreiheit, die in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantiert ist.

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Geantwortet hat die Bundesregierung bisher nicht auf die Kleine Anfrage. Doch diese Antwort wird in der Vermittlerbranche sicher mit Interesse erwartet.

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