Nullzinsen und regulatorische Herausforderungen setzen Lebensversicherer unter erheblichen Druck. Bei den meisten geht es darum, die Verpflichtungen gegenüber dem Kollektiv, die Garantiezinsen und die gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve (ZZR) überhaupt erwirtschaften zu können. Die Lage droht dramatischer zu werden, gerade wenn die Zinsen wieder steigen. Wer tatsächlich den Kundennutzen im Blick hat, kommt nicht an der Forderung vorbei, die Zinszusatzreserve neu zu kalibrieren. Es geht um die Sicherheit für Versicherte – auch bei veränderten Zinssituationen.

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Bei rund einem Drittel der Unternehmen reichen die Erträge aus den Kapitalanlagen alleine nicht mehr aus. Kosten- und Risikogewinne müssen herangezogen werden zur Erfüllung der Verpflichtungen, was unsere Analyse zeigt.

Grundsätzlich ist das bereits für Kunden nachteilig. Es bedeutet, dass diese Erträge inklusive realisierter stiller Reserven nicht mehr wie bisher zu zusätzlichen Ausschüttungen führen beziehungsweise bei Risikoversicherungen nicht mehr zur Reduzierung der Beiträge zur Verfügung stehen. Die Bildung der Reserve zur Sicherung der garantierten Leistungen kommt den Versicherten aber zeitversetzt zu Gute.

Alleine in diese Zinszusatzreserve haben Versicherer mittlerweile 60 Milliarden Euro eingezahlt – dieses Jahr sollen weitere 20 Milliarden hinzukommen. Selbst bei moderat steigenden Zinsen würden die Belastungen aus der Zinszusatzreserve zunächst weiter zunehmen, denn der für die Berechnung maßgebliche Referenzzins ist ein Zehnjahresdurchschnitt.

Damit besteht aber für dieses wahrscheinlichste aller Szenarien die Gefahr, dass die Anforderungen in der Breite kaum vollständig zu stemmen sind und der Druck weiter zunimmt. Die Warnsignale werden deutlicher. Bei Ratingagenturen wie Fitch, S&P und Assekurata herrscht darüber große Einigkeit. So sieht S&P bereits 2020 bei einigen Unternehmen die stillen Reserven für die Bedeckung der ZZR komplett aufgebraucht.

Lebensversicherung: Zusätzliche Überschussbeteiligungen sind keineswegs das Thema

Das Thema sind damit keineswegs weitere Überschüsse über die garantierten Leistungen hinaus, von Gewinnabführungen ganz zu schweigen. Einzelne sind dazu zwar in der Lage. Hier bekommen die Kunden aber aktuell auch weiterhin eine überdurchschnittliche Verzinsung und auch sehr gute Schlusszahlungen bei Ablauf.

Für alle Gesellschaften gilt für Überschussbeteiligung und Gewinnabführung ein strenges gesetzliches Regelwerk: Lebensversicherer müssen ihre Kunden an den Gewinnen beteiligen, für jede Ertragsquelle gibt es vorgeschriebene Ausschüttungsquoten. Das schreibt die gesetzliche Mindestzuführungsverordnung (MindZV) vor:

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  • Gewinne aus der Kapitalanlage: Mindestens 90 Prozent der Kapitalerträge – abzüglich der Aufwendungen für den Rechnungszins (Garantien und Zinszusatzreserve) – kommen über die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) den Versicherten zugute.

  • Risikoergebnis: Mindestens 90 Prozent des Risikoergebnisses gehen verpflichtend in die RfB. Unter diesem Posten finden sich die an den Kunden abzuführenden Gewinne aus Leistungsfällen (Tod, BU, Invalidität), die günstiger als prognostiziert ausgefallen sind.
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Übriges Ergebnis: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent des übrigen Ergebnisses in die RfB gehen. Hier finden sich beispielsweise abzuführende Gewinne aus effizienter Verwaltung.

Der renommierte Versicherungsexperte Professor Hermann Weinmann hat unlängst hierzu festgestellt: „Gewinne können nur dann abgeführt werden, wenn sie beim Lebensversicherer nach Bedienung des Kollektivs tatsächlich entstanden sind, und dafür ist die Mindestzuführungs-Verordnung verantwortlich.“

Zinszusatzreserve bei steigenden Zinsen kann existenzbedrohend sein

Für die absolute Mehrheit der Lebensversicherungskunden hat es Priorität, dass der Versicherer auch künftig ausreichend Erträge erwirtschaftet, um die vorhandenen vertraglich garantierten Leistungen ausbezahlen zu können. Das gilt auch für Zweitmarkt-Teilnehmer wie Policen Direkt. Fakt ist, dass die aktuelle Konstruktion der Zinszusatzreserve existenzbedrohend werden kann und von der Realität deutlich überholt ist. Und das sieht nicht zuletzt auch Bafin-Chef Felix Hufeld so. Ohne Kalibrierung werden nämlich erhebliche zusätzliche Reservierungen notwendig, deren zusätzlicher Nutzen für den Versicherten nicht direkt ersichtlich ist, für Versicherungsgesellschaften dafür lebensbedrohlich werden kann.

Die Zinszusatzreserve droht zum Gift zu werden

Wer bei seiner Kritik und Analyse alleine den Marktführer im Visier hat, verkennt die Herausforderungen der überwiegenden Mehrheit des Marktes. Die überdosierte Medizin droht für viele Unternehmen zum Gift zu werden, wenn sie zur Umschichtung vermehrt Bewertungsreserven realisieren und damit auf Zinserträge in den Folgejahren verzichten müssen. Gerade bei steigenden Zinsen steht der zusätzliche Kundennutzen durch weitere Reservierungen in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Stress für den Versicherer. Damit dreht sich die Wirkung der ZZR in ihr Gegenteil.

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Wer ins Zentrum seiner Betrachtungen tatsächlich den Kundennutzen stellt, sollte priorisieren, was für die künftige Erfüllung der Garantien sinnvoll ist. Für einzelne Gesellschaften kann so tatsächlich auch ein externer Run-off im besten Sinne sein. Denn im Mittelpunkt sollte stehen, dass die Versicherten auch bei veränderten Zinssituation die Ihnen versprochenen garantierten Leistungen erhalten können.

Henning Kühl, Chefaktuar der Policen Direkt-Gruppe. Der Diplom-Versicherungsmathematiker ist Mitglied der Deutschen Aktuarvereinigung DAV und seit 2005 bei Policen Direkt verantwortlich für die Bewertung von Lebensversicherungen. Jährlich prüft er für den Zweitmarkt-Anbieter mehrere Tausend Verträge.

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