Was passiert, wenn ein autonom fahrendes Auto einen Unfall verursacht? Ist dann der Halter in der Haftung – oder der Hersteller des Fahrzeugs? Um eine Lösung für dieses Problem zu finden, haben sich zwei bayrische Weltmarken zusammengetan: BMW und die Allianz Versicherung. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat BMW mit der Allianz-Tochter „Worldwide Care“ eine Arbeitsgruppe gegründet, um Haftpflichtfragen bei autonom fahrenden PKW zu klären.

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Halter soll wichtigste Instanz bleiben

Die Frage nach der Haftung könnte mit darüber entscheiden, ob sich autonom fahrende PKW weltweit durchsetzen oder nicht. Und auch BMW hat Ambitionen mit der neuen Technik. Schon 2021 will der Münchener Autobauer ein entsprechendes Modell in Serie produzieren und weltweit vermarkten, schreibt die Süddeutsche.

Ob der Autohersteller oder Halter haftet, darüber herrscht grundsätzlich Einigkeit: der Halter soll die Hauptverantwortung behalten. Und damit dessen Kfz-Haftpflicht erster Ansprechpartner bleiben, wenn es zum Crash kommt. Schon deshalb, weil der Halter in der Regel auch der Fahrer des Wagens ist und die Technik ihn nicht von der Verantwortung im Straßenverkehr entbindet. Wenn ein Fahrer seine Aufmerksamkeit vom Verkehr und der vor ihm liegenden Straße abwende und sich zu sehr auf die Technik verlasse, gefährde er sich und andere, so die Begründung.

„Auch wenn der Wettlauf um die Technologieführerschaft beim automatisierten Fahren für erstaunliche Fortschritte sorgt, ist und bleibt der Fahrer auf absehbare Zeit die entscheidende Instanz“, erklärte Tibor S. Pataki, Leiter Kraftfahrtversicherung, Kfz-Technik und Statistik beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in einem Gastbeitrag für den Versicherungsboten. Die Bundesregierung hat sich ähnlich positioniert.

Was, wenn Unfall auf Fahrzeugfehler zurückgeht?

Was aber, wenn der Unfall eindeutig auf einen Fahrzeugfehler zurückzuführen ist, also der Autobauer pfuschte? Auch dann soll der Kfz-Versicherer des Halters erster Ansprechpartner bleiben, "unabhängig davon, ob das Fahrzeug manuell oder automatisch bewegt wurde", so positionieren sich nun BMW und Allianz in einem gemeinsamen Positionspapier. Und so werden die Kfz-Haftpflichtversicherer nach derzeitigem Stand auch dann eintrittspflichtig, wenn ein Schaden durch ein fehlerhaft arbeitendes Fahrassistenzsystem herbeigeführt wurde.

In ihrem Positionspapier sprechen sich Allianz Worldwide Partners und BMW dafür aus, dass sich der Halter auch künftig gegen Fehler des Fahrers und mögliche technische Defekte des Autos versichern müsse. Erst in zweiter Instanz solle dann zwischen dem Kfz-Versicherer und dem Autobauer geprüft werden, ob letzterer für eine Fehlfunktion zahlen müsse. Mit anderen Worten: Der Versicherer zahlt erst den entstandenen Schaden an das Unfallopfer, kann dann aber unter Umständen den Autobauer in Regress nehmen. So bleibt der Versicherer erster Ansprechpartner, wenn ein Unfall reguliert werden soll.

"Im Falle eines Unfalls würden sowohl der Fahrzeugbesitzer als auch ein potentielles Opfer schnelle Hilfe bekommen, ohne die Unsicherheit, die ein langwieriger Rechtsstreit über die Schuldfrage mit sich bringen würde", erklärt Claudius Leibfritz, CEO von Allianz Global Automotive und Mitglied des Vorstands von Allianz Worldwide Partners, die Vorteile einer solchen Regelung. "Wir unterstützen eine Ausweitung dieses Grundsatzes auf weitere Märkte."

Produkthaftung für Entschädigung von Unfallopfern nicht geeignet

Dass eine Produkthaftung des Autoherstellers auch bei vollautomatischen Fahrsystemen nicht machbar ist, weil sie eine schnelle Entschädigung von Verkehrsopfern verhindert, ist auch Position des GDV. Wird die Verantwortung vom Halter auf den Hersteller übertragen, müssten die Unfallopfer im schlimmsten Fall einen langen Rechtsstreit gegen den Autohersteller führen, um dessen Schuld nachzuweisen – selbst, wenn das Opfer keinerlei Schuld trifft.

„In jedem Einzelfall müssten die Unfallopfer den Herstellern einen Produktfehler gerichtsfest nachweisen, und selbst dann bestünde eine Haftung nur unter bestimmten Voraussetzungen“, erklärt GDV-Experte Pataki, worin ein Nachteil der Produkthaftung bestehen würde. „Würden nach einem Autounfall also nicht mehr die bewährten Regeln der Halterhaftung und des Direktanspruchs gelten, wären die Unfallopfer massiv benachteiligt.“

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Im Grunde würde sich somit auch durch das autonome Fahren in Haftpflicht-Fragen nicht viel ändern. Denn schon heute lautet der Grundsatz: Erst entschädigt der Versicherer das Opfer, dann klärt er eine weitergehende Haftung aufgrund von Herstellungsfehlern. Zum Beispiel, wenn ein Reifen platzt oder das Auto aufgrund eines Motorfehlers Feuer fängt.

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