Wie die Grünen berichten, war die Zahl der Restschuldversicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig. 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. Im Jahr 2014 hatte die BaFin die Zahl der Restschuldversicherungen noch mit 2,7 Millionen Verträgen angegeben.

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Schaut man sich die Entwicklung zwischen 2011 und 2015 an, so ist auffallend, dass bei stetig rückläufigem Geschäft im Jahr 2014 die Zahl der Verträge plötzlich steil angestiegen ist: von 1.318 Millionen Verträgen auf dann 2.657 Millionen. Dies sei jedoch nicht auf mehr Neuabschlüsse zurückzuführen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, die dem Versicherungsboten vorliegt. Dieser Anstieg sei begründbar mit der „Übertragung eines ausländischen Versicherungsbestandes auf ein deutsches Unternehmen“. Das Neugeschäft bei Restschuldversicherungen zeige hingegen konstant einen Abwärtstrend.

Scharfe Kritik an Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen dienen zur Absicherung von Zahlungsausfällen, wenn Verbraucher einen Kredit aufgenommen haben. Die Verträge wurden in den letzten Jahren wiederholt vom Verbraucherschutz debattiert. Sie seien oft zu teuer und die Abschlussprovisionen zu hoch, kritisierten unter anderem die Verbraucherzentralen.

Bei einem Ratenkredit über 10.000 Euro mit 5jähriger Laufzeit, etwa zur Finanzierung einer Einbauküche, können die Prämien für solch eine Versicherung schnell auf 1.000 Euro klettern. In vielen Fällen sei ein Abschluss unnötig und nicht zu empfehlen.

Ein Indiz hierfür ist die Tatsache, dass der Leistungsfall sehr selten eintritt und auch die ausgezahlten Schadensummen im Vergleich zur Zahl der abgeschlossenen Verträge sehr niedrig ist. In lediglich 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, berichtet die Bundesregierung, die ausgezahlte Versicherungssumme habe im Jahr 2015 rund 31 Millionen Euro betragen. Dabei hatten Restschuldversicherung ein Volumen von knapp 13,3 Milliarden Euro (siehe Tabelle).

Die Tabelle zeigt die Entwicklung des Bestandes an Restschuldversicherungen mit Überschussbeteiligung, die bei den unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehenden Lebensversicherern im Rahmen von Kollektivverträgen abgeschlossen wurden.

Dennoch will die Bundesregierung diesen Verträgen nicht grundsätzlich einen Nutzen absprechen. Nach Ansicht der Bundesregierung kann es kann es „sinnvoll sein, die Zahlung der monatlichen Leistungsraten aus einem Darlehensvertrag durch die Versicherung gegen Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern“.

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