Ein Gastbeitrag von Mario Hartmann

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Während heute die meisten Unternehmen die Haftungsrisiken ihrer Manager über eine D&O-Police absichern, gilt im Bereich der Vereine noch vielfach die Ansicht, dass sich eine Versicherung angesichts der kleinen Vereinskasse nicht lohnt. Doch Fehlentscheidungen können Vereine und vor allem deren Vorstände schmerzlich treffen, da sie im Schadenfall sogar mit dem Privatvermögen haften. Es reicht bereits eine verpasste Frist oder Nachlässigkeit bei gesetzlichen Pflichten, wie Beispiele aus der Praxis verdeutlichen.

Teure Versäumnisse

Mario Hartmann ist Product Head Professions & Specialty Commercial bei Hiscox DeutschlandHiscox Deutschland

Der Vorstand eines Tennisclubs versäumte es, für das anstehende Vereinsfest rechtzeitig die übliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei der Veranstaltung wurde ein Gast schwer verletzt. Er verklagte den Verein, woraufhin ihm Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen wurden. Hinzu kamen die Kosten für den Krankenhausaufenthalt des Verletzten sowie dessen Krankengeld und Lohnfortzahlung. Der Tennisclub nahm den Vorstand für den Gesamtschaden in Höhe von 65.000 Euro in Regress. Letztendlich haftete dieser mit seinem Privatvermögen.

In einem anderen Fall vernachlässigte der Geschäftsführer eines Skiclubs die Dokumentationspflichten für seinen Verein. Als Konsequenz entzog das Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit und forderte auf Basis einer Schätzung nachträglich Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Nachdem das Vereinsvermögen aufgebraucht war, haftete der Vorstand mit seinem Privatvermögen für den Rest der Steuernachforderung.

Gut geschützt im Ehrenamt

Bei beiden Beispielen hätte eine D&O die Verantwortlichen vor dem finanziellen Schaden bewahrt. Die Police bietet Geschäftsführern und Vorständen von Vereinen umfassenden Schutz bei deren geschäftlichen Entscheidungen. So hilft die D&O, unberechtigte Ansprüche aus Vermögensschäden abzuwehren und übernimmt im Rahmen dieses passiven Rechtsschutzes auch Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Schäden, die berechtigte Ansprüche nach sich ziehen, werden von der Versicherung getragen.

Je nach Vereinsgröße und den damit verbundenen Risiken können die Verantwortlichen entweder eine separate D&O zur Absicherung des Vorstands oder eine auf Vereine zugeschnittene Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht mit integrierter D&O abschließen.

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Bei der Wahl einer passenden D&O-Police empfiehlt es sich, auf eine klare, transparente Vertragsgestaltung mit genau abgegrenzten Ausschlüssen zu achten. Da Vereinsvorstände häufig wechseln, kommen Fehler und ihre Konsequenzen oft erst nach einiger Zeit ans Licht. Mit der im Idealfall prämienneutralen und unbegrenzten Nachmeldefrist bietet eine D&O aber selbst nach Vertragskündigung noch Versicherungsschutz. Umfassend abgesichert steht die Freude an Engagement und Gemeinschaft bei den Vereinsvorständen ebenso wie bei den Mitgliedern wieder im Vordergrund.

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