Der Stein des Weinmannschen Anstoßes ist eine mehr als 30 Jahre alte Aussage des BdV-Gründers Hans-Dieter Meyer. Der hatte im Jahr 1983 die Lebensversicherer des „legalen Betrugs“ mit ihren Policen bezichtigt. Vor Gericht obsiegte Meyer damals gegen die klagende Assekuranz. Der „legale Betrug“ wurde vor dem Landgericht Hamburg aber nicht in der Sache festgestellt, sondern lediglich als eine zu duldende Meinung Meyers.

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Der Professor aus Ludwigshafen

Und 33 Jahre später, am 3. November anno 2016, ist dann offenbar für Hermann Weinmann der Casus Belli, der Kriegsfall eingetreten. In einem Pressetext von diesem Donnerstag, 12:38 Uhr, zitiert der Professor aus Ludwigshafen eine Aussage Kleinleins in der „Nordwest-Zeitung“ (NWZ). Zu fragwürdigen Kündigungsangeboten (der Versicherungsbote berichtete auch) an langjährige Lebensversicherte habe Kleinlein gesagt: „Fair wurden die Kunden von den Versicherungen noch nie behandelt. Aber das Vorgehen jetzt zeigt die Fratze des legalen Betrugs!“

„Mit dieser Aussage wird eine weitere Grenze überschritten“, sagt Weinmann dazu in seiner Pressepost, 28 Tage später. Nicht nur hätte die Finanzaufsicht BaFin die Aussage vom „legalen Betrug“ Meyers und nun Kleinleins längst öffentlich richtigstellen müssen. „Nachdem eine angemessene Reaktionszeit verstrichen und öffentlich nichts passiert ist, reibt man sich die Augen und fragt sich, kann in der Bundesrepublik jedermann in Sachen Finanzen und Verbraucherschutz alles behaupten, ohne dass daraus Konsequenzen resultieren.“

„Wer weist Axel Kleinlein mit solchen Äußerungen in die Schranken?“

Weinmann weiter: „Und wenn man weiter denkt in Sachen Verbraucherschutz, dann kommt man zu der Frage, ob der Bund der Versicherten vielleicht sogar staatlich gefördert wird und ob sich die staatlichen Unterstützer damit nicht der Beihilfe zum geschäftlichen ,Rufmord’ schuldig machten“ (das Wort „Rufmord“ setzt Weinmann selbst in Anführungszeichen). Dem Hochschullehrer ist offenbar der Kragen geplatzt; dazu muss man nicht nur zwischen den Zeilen lesen, um diesen Eindruck zu bekommen. „Wer weist Axel Kleinlein mit solchen Äußerungen in die Schranken?“, fragt Weinmann.

Immerhin: „Axel Kleinlein kann ein liebenswürdiger Mensch sein“, sagt Weinmann auch noch und empfiehlt dem Bund der Versicherten, er möge es besser machen als die Lebensversicherer und ein eigenes entsprechendes Unternehmen gründen. Die Zynismus-Analyse zu der Aussage obliegt dem Leser. Was erreicht Weinmann mit seiner Post? Möglicherweise ein Eigentor, oder den so genannten Streisand-Effekt.

Mach’ dir keine Gedanken...

Der ist schnell erklärt. Die US-Sängerin Barbara Streisand klagte vor Jahren gegen einen Fotografen, der unter Tausenden von Bildern auf seiner Webseite auch einige wenige von ihrem herrschaftlichen Anwesen öffentlich zugänglich machte. Das hätte kaum ein Internetuser bemerkt. Mit dem Prozess, Streisand klagte zudem vergeblich gegen den Fotografen, der in die Zeitung kam und durch die sozialen Medien ging, interessierten sich plötzlich hunderttausende Neider (?) für Streisands „Kleinhäuschen“.

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Und Weinmann hat dem „legalen Betrug“ neue Stimme gegeben. Und der Versicherungsbote hat etwas für seine Leser, denn Professor Weinmann ist als unangefochtene Lebensversicherungskoryphäe relevant. Der Künstler Andy Warhol sagte einmal: „Mach’ dir keine Gedanken, was die Presse über dich schreibt, messe es in Zentimetern“ (Dicke der Zeitungen). Axel Kleinlein war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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