Irgendwann kommt einmal die Zeit, in der frühere Studenten die erhaltene Ausbildungsförderung Bafög anteilig zurückzahlen müssen. Konkret bedeutet das: Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit) verschickt das zuständige Bundesverwaltungsamt die Bescheide für die Rückzahlung. Seit 2001 ist die Summe gedeckelt, mit der Studenten zur Kasse gebeten werden. Mehr als 10.000 Euro müssen sie für ihre Bafög-“Schulden“ nicht berappen.

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Was viele Uni-Absolventen nicht wissen: Die Höhe der geforderten Summe hängt auch von der Art und Weise ab, wie man sein Bafög zurückzahlt. Und hier kann so richtig Geld gespart werden!

Einmalzahlung oder Rate?

Einen Nachlass bekommt, wer seine Bafög-Förderung auf einmal bezahlt. Die eingesparte Summe ist individuell verschieden und richtet sich nach der Gesamthöhe des Darlehens. Die Deutsche Presse-Agentur nennt ein Beispiel: Beträgt das Darlehen 8.000 Euro, so muss der Absolvent bei Einmalzahlung aktuell 24,5 Prozent weniger zurückzahlen.

Freibetrag für Absolventen mit kleinem Geldbeutel

Bei einer Ratenzahlung werden im Quartal, also alle drei Monate, in der Regel 315 Euro fällig. Aber für Ex-Studis mit geringem Lohn oder im Praktikum gibt es eine Sonderregelung, falls die Rückzahlung eine zu große Hürde darstellt. Aktuell beträgt der Freibetrag für Darlehensnehmer mit geringem Einkommen 1.070 Euro netto. Im August 2016 soll der Freibetrag sogar auf 1.145 Euro Nettoverdienst angehoben werden, wie die Deutschen Studentenwerke auf ihrer Webseite berichten.

Wer von diesem Freibetrag profitieren will, muss aktiv werden: Die Freistellung erfolgt nur auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt. Den Antrag können Studenten bequem formlos über ein Online-Formular stellen. Die Rückzahlung des Bafögs wird damit aber bloß aufgeschoben: Sobald der Betroffene genug Geld verdient, muss er seine Raten wieder zahlen.

Bundesregierung schließt Bafög-Lücken

Eine gute Nachricht gibt es indes für Studenten, die aktuell oder zukünftig noch Bafög bekommen sollen. Die Bundesregierung hat im Sommer 2015 einige Verbesserungen für Studenten umgesetzt. So kann seit August 2015 BAföG auch für die Zeit zwischen Abschluss eines Bachelors und einem anschließenden Masterstudium gewährt werden. Die Förderung ist nun bereits ab vorläufiger Zulassung zum Master-Studium möglich. Das verlängert die BAföG-Förderung um maximal zwei Monate und schließt so die bisherige Förderlücke.

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Eine weitere Reform: Aufgrund personeller Engpässe bei den Behörden müssen Erstsemester oft lange warten, bis über den Bafög-Antrag entschieden wurde. Hier sollen finanzielle Engpässe zukünftig besser aufgefangen werden. Das heißt: Werden Erstanträge nicht rechtzeitig bearbeitet, erhalten die Studierenden jetzt einen Abschlag, der sich an der Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung und damit am konkreten Bedarf orientiert. Bisher gab es in diesem Fall maximal 360 Euro monatlich als Überbrückung.

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