Patentrezepte, welche Versicherung eine Familie braucht, lassen sich nicht wirklich geben. Denn der Bedarf ist auch abhängig von der individuellen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten des Haushalts. Als Faustregel gilt aber, dass die Absicherung existentieller Risiken an erster Stelle stehen sollte, bevor der Vermögensaufbau angegangen wird. Mit existentiellen Risiken sind alle Schäden gemeint, die aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder hohen Sachschäden an die Familie herangetragen werden.

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1.) Privathaftpflichtversicherung – Wenn man Dritte schädigt

Die Privathaftpflicht ist Pflicht! Da sind sich Verbraucherschützer und Versicherungswirtschaft einmal einig, so dass u.a. auch die Verbraucherzentralen zu einem Abschluss raten. Die Police schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen, wenn dieser aufgrund fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verhaltens Dritte verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Voraussetzung ist, dass der Schaden im privaten Rahmen, also nicht im beruflichen Umfeld entstanden ist.

Das passiert schneller als man denkt. Schon ein schlecht gesicherter Blumentopf kann zu einer millionenschweren Schadensersatzforderung führen, wenn er bei einem Unwetter einer fremden Person auf den Kopf fällt und diese so schwer verletzt wird, dass sie ihren Beruf aufgeben muss. Und wenn ein Fahrradfahrer einen Fußgänger versehentlich anrempelt und dieser schwer stürzt, sind ebenfalls deftige Schadenssummen möglich. Im schlimmsten Fall zahlt man ein Leben lang Schulden ab, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen.

Trotz ihrer Wichtigkeit haben nur 85 Prozent aller deutschen Haushalte eine Haftpflicht-Police, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In der Regel ist die Privathaftpflicht als Familienversicherung abschließbar und bietet auch für den eigenen Nachwuchs Schutz.

Allerdings können Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres generell nicht für Schäden, die sie verursacht haben, haftbar gemacht werden, im Straßenverkehr sogar bis zur Vollendung des zehnten Jahres. Damit die Versicherung trotzdem für Schäden einspringt, sollte eine Deliktunfähigkeitsklausel eingeschlossen sein. Sonst bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen, sofern den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

2.) Unfallversicherung für Kinder – Sicherheit auch in der Freizeit

In Kinderkrippen, -gärten und Schulen ist der Nachwuchs über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Aber laut einer GfK-Umfrage passieren 60 Prozent aller Unfälle bei Kindern in den eigenen vier Wänden, etwa beim Spielen und Toben. Äußerst schlimm ist es dann, wenn die Folgen bleibende Schäden sind, wie beispielsweise eine Behinderung. Damit solche tragische Familienereignisse nicht noch zu einem finanziellen Fiasko führen, bietet es sich an eine private Kinder-Unfallversicherung abzuschließen.

Eine zusätzliche Absicherung gegen krankheitsbedingte Invalidität kann der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung leisten. Diese bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange das Kind durch Unfall oder Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erleidet. Von der Kinder-Unfallversicherung unterscheidet sie sich dadurch, dass sie auch Schutz bei schweren Krankheiten bietet. Die Stiftung Warentest vertritt sogar die These, dass eine Invaliditäts-Police wichtiger ist als eine Unfallversicherung für Kinder. Der Grund: Krankheiten führen bei Kindern häufiger zu Schwerbehinderungen als Unfälle. Demnach seien bei Kindern und Jugendlichen lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen.

3.) Zusätzliche private Unfallversicherung für die Eltern

Allein mit der Absicherung des Kindes ist es nicht getan. Ein Unfall der Eltern kann im schlimmsten Fall die Existenz der ganzen Familie bedrohen. Um auch in der Freizeit geschützt zu sein, kann eine private Unfallversicherung zzgl. zur gesetzlichen UV abgeschlossen werden. Diese bietet auch Schutz für nicht berufstätige Eltern und kann zusätzliche Assistance-Leistungen bei der Haushaltsführung und Kinderbetreuung enthalten. Versicherbare Leistungen im Rahmen einer privaten UV sind u.a.: Invaliditätsleistung, Unfallrente, Todesfallleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung, Bergungskosten sowie kosmetischen Operationen.

4.) Berufsunfähigkeitsversicherung – Wenn es im Job nicht mehr weitergeht

Laut Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeder vierte Deutsche im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Teure Therapien, Hilfsmittel oder Umbauten in Haus oder Wohnung können Familien in eine finanzielle Misere bringen. Gegen den Verlust der Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung erste Wahl. Den Einkommensverlust des berufsunfähig gewordenen Familienmitgliedes gleicht die Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine monatliche Rente aus. Die Zahlungen können bis zum Eintritt in die Altersrente vereinbart werden.

Bei der Höhe der monatlichen Leistungen sollten sich Verbraucher an ihrem Nettogehalt orientieren. Als Faustformel gilt: Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sollte rund 75-80 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Zudem gilt es zu beachten, dass die BU-Rente nach jetziger Regelung auf die Grundsicherung von ca. 700 Euro angerechnet wird. Folglich empfiehlt es sich, eine deutlich höhere monatliche Leistung zu vereinbaren.

5.) Risikolebensversicherung – Absicherung von Hinterbliebenen

Über diesen Versicherungstyp sollten besonders Familien nachdenken, die nur einen Hauptverdiener haben. Sie sichert im Todesfall die Hinterbliebenen durch einen vorher festgelegten Geldbetrag ab. Mit dieser Todesfallsumme können die Lebenshaltungskosten bezahlt oder die Ausbildung der Kinder weiter finanziert werden. Die Risikolebensversicherung, auch lebenslange Todesfallversicherung genannt, läuft vertraglich bis zum Ableben der versicherten Person oder über einen definierten kürzeren Zeitraum.

Wer für einen Hausbau ein Darlehen aufgenommen hat, kann die Risikolebensversicherung als Absicherung einer Hypothek oder eines Konsumentenkredits verwenden.

Prinzipiell gilt für die allermeisten Verträge: Je jünger und damit auch gesünder man ist, desto geringer fällt der monatliche Beitrag aus. Ebenfalls gut zu wissen: Im Versicherungsfall, also dem Tod des Versicherten, sind die Leistungen einkommenssteuerfrei.

6.) Private Altersvorsorge - Für einen Lebensabend ohne finanzielle Sorgen

Mit der Altersvorsorge sollten junge Eltern möglichst zeitig beginnen, weil sie dann vom sogenannten Zinseszins-Effekt profitieren können. Was aber ist der Zinseszins-Effekt? Das Prinzip lässt sich leicht erklären: Werden Zinserträge aus Kapitalanlagen wieder investiert, erhöht sich der Anlagebetrag. In den kommenden Perioden wird dann ein höherer Betrag verzinst. Und der Gewinn aus den Zinsen steigt. Wer früh damit anfängt für das Alter vorzusorgen, muss im Idealfall also weniger zurücklegen. Im Umkehrschluss heißt das: Je später man mit der Altersvorsorge beginnt, umso mehr muss man zurücklegen, um ein auskömmliches Ruhestandspolster zu haben.

Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es viele, von staatlich geförderten Produkten über Investmentfonds bis hin zu Banksparplänen. Dabei gilt auch für junge Familien der Grundsatz: Man sollte nur in Produkte investieren, die man versteht und mit denen man sich intensiv auseinandergesetzt hat.

Anlageexperten empfehlen, sich am sogenannten "magischen Dreieck der Vermögensanlage" zu orientieren. Stark vereinfacht lässt sich dies mit drei Fragen ausdrücken: Wie rentabel ist eine Geldanlage, wie hoch ist ihr Risiko und wie verfügbar ist das angelegte Geld, wenn ich darauf zugreifen will? (Rentabilität, Sicherheit und Liquidität) Das Risiko einer Anlage lässt sich minimieren, indem der Sparer das Geld streut und nicht in ein einziges Produkt investiert.

7.) Private Pflegezusatzversicherung - Damit die Kinder keinen Elternunterhalt zahlen müssen

Sollten junge Eltern bereits eine private Pflegezusatzversicherung abschließen? Auch hier gilt ähnlich wie in der BU-Sparte: Je zeitiger man sich gegen das Pflegerisiko absichert, desto besser sind die Chancen, einen preiswerten und umfassenden Pflegeschutz zu finden.

Aktuell sind 2,6 Millionen Menschen in Deutschland auf Betreuung angewiesen. Pflege aber ist teuer. Diesbezüglich reicht es keineswegs, sich selbst ein bisschen Geld für den Fall der Fälle zurückzulegen. Trotz Zahlungen der gesetzlicher Pflegeversicherung kann sich die Versorgungslücke schnell auf 2.000 Euro im Monat summieren, wie das ZDF-Sendeformat WISO warnt. Bevor das Sozialamt einspringt, werden Ehegatten, Kinder und sogar Enkel zur Kasse gebeten. Wenn die Pflegebedürftigkeit über Jahre andauert, sitzt die Familie schnell in der Schuldenfalle.

Für die Absicherung des Pflegerisikos gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht.
  2. Die Pflegerentenversicherung ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht.
  3. Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Mehrkosten für eine professionelle Betreuung, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend sind. Weil hier das Geld nicht frei verfügbar ist und jede Leistung genauestens dokumentiert werden muss, ist diese Police am wenigsten zu empfehlen.

8.) Schutz für die eigenen vier Wände: Wohngebäude- Elementarschaden- und Hausratversicherung

Die eigenen vier Wände sind für Familien besonders wichtig. Die Wohngebäudeversicherung schützt das eigene Haus vor Gefahren wie: Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel, Leitungswasser, Überspannung sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges.
Versicherung gegen Elementarschäden: Die Elementardeckung ist ein wichtiger Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Naturgefahren wie etwa Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck ab.

Die Hausratversicherung empfiehlt sich zur Absicherung der Einrichtung. In den meisten Basistarifen sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände mit inbegriffen. Darunter zählen Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektronik, Dokumente und selbst Nahrungsmittel. Alle diese beweglichen Dinge sind mit einer Hausratversicherung beispielsweise gegen Feuer, Wasser, Hagel, Raub oder Vandalismus abgesichert.

Die Hausratversicherung zählt zu den am meisten verbreiteten Policen in Deutschland. Immerhin drei Viertel aller Haushalte sind entsprechend geschützt, wie Erhebungen der Versicherungswirtschaft ergaben. Ob der Schutz wirklich derart wichtig ist, hängt aber vom Wert der Wohnungseinrichtung ab. Im Zweifelsfall gilt die Regel: Ein Vertrag ist immer dann sinnvoll, wenn die Wiederbeschaffung des Hausrats im Schadensfall die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

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