Die Daten, die Johannes Geyer, Rentenexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), bereithält, sollten beunruhigen. Geyer untersuchte in einer großen Studie die Einkommens- und Vermögenssituation von Pflegebedürftigen in Privathaushalten und glich diese mit der übrigen Bevölkerung ab 60 Jahren ab.

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Im Ergebnis zeigte sich, dass das Vermögen von Pflegebedürftigen viel geringer ist als das Vermögen von Personen, die keinen Pflegebedarf aufweisen. Vor allem alleinlebende Pflegebedürftige, und das sind in der Mehrheit Frauen, müssen oftmals in prekären Verhältnissen leben. Ihnen steht ein mittleres Vermögen (Median) von 3.000 Euro zur Verfügung, damit weisen sie über die geringsten Reserven auf. Die Vergleichsgruppe weist indessen ein Vermögen im Wert von 35.000 Euro auf. “Insbesondere alleinlebende Pflegebedürftige haben vergleichsweise geringe finanzielle Ressourcen, stellen zugleich aber über 40 Prozent aller Pflegehaushalte dar”, weiß Geyer.

Im Alter drohen Schulden

Doch geraten auch jene Pflegebedürftige, die nicht allein leben, häufig in die unangenehme Situation finanzieller Engpässe. Betrachtet man die private Vermögenslage, dann sind die Unterschiede zwischen Pflegebedürftigen und Pflegehaushalten dann weichen diese stark von der übrigen Bevölkerung ab, stellte das DIW Berlin fest.

“Die Pflegehaushalte beziehen seltener Kapitaleinkommen und erzielen dabei geringere Erträge. Sie verfügen über ein mittleres Vermögen (Median) von 9.000 Euro im Vergleich zu 60.000 Euro in der übrigen Bevölkerung ab 60 Jahren. Ein nicht unerheblicher Teil, fast 40 Prozent, hat kein Vermögen oder ist verschuldet. In der übrigen Bevölkerung sind dies nur knapp 20 Prozent”, lautet die bittere Erkenntnis der Forscher.

Neben der finanziellen Not ist es zudem das schlechte Gewissen, welches viele Pflegebedürftige belastet. Denn in der Regel dezimiert sich das Einkommen der pflegenden Angehörigen, “weil sie ihre Erwerbstätigkeit einschränken, um Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren”, erklärt DIW-Forscher Geyer. “Ein Pflegefall ist für die betroffenen Personen und Haushalte in der Regel auch eine finanzielle Belastung. Mit zunehmender Dauer der Pflege können Haushalte oftmals die Kosten nicht mehr aus dem laufenden Einkommen tragen und müssen auf ihr Vermögen zurückgreifen.”

Fest steht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung alles andere als in in der Lage ist, alle Kosten abzudecken, die sich in einem Pflegefall ergeben. Vergegenwärtigt man sich, dass sich das Sterbedatum der Greise immer weiter nach hinten schiebt, wird man der damit verbundenen Zunahme von Pflegefällen in der Zukunft gewahr.

Pflegefälle nehmen stark zu

In dem engen Zeitraum von Dezember 2011 bis Dezember 2013 wuchs die Anzahl der Pflegefälle im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) um 125.000 auf 2,63 Millionen. Damit stiegt die Zahl um sagenhafte fünf Prozent innerhalb von nur zwei Jahren, wie sich den Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entnehmen lässt.

Voraussichtlich wird diese Zahl bis zum Jahr 2050 auf mehr als 4,5 Millionen angestiegen sein, wie Professor Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen prophezeit. Über zwei Drittel (71 Prozent) aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Von diesen circa 1,86 Millionen erhalten 1,25 Millionen Pflegebedürftige allein ein Pflegegeld, was darauf verweist, dass sie in der Regel allein durch Angehörige gepflegt werden.

Bei 616.000 Pflegebedürftigen wird die häusliche Pflege kombiniert oder vollständig ersetzt durch ambulante Pflegedienste. Vollstationär in Pflegeheimen betreut, werden insgesamt 764.000 Pflegebedürftige (29 Prozent). Wobei die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung die teuerste Form der Versorgung darstellt. Im Durchschnitt betragen die Gesamtkosten für eine vollstationäre Pflege in der höchsten Pflegestufe III rund 3.400 Euro.

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Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt davon allerdings nur 1.612 Euro – also nicht einmal die Hälfte. Die Differenz von gut 1.800 Euro muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, zieht der Staat seine Angehörigen zur Zahlung heran. Sind diese nicht vorhanden, bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt. “Die 1.612 Euro, die die Pflegepflichtversicherung in Pflegestufe III bei vollstationärer Pflege leistet, reichen nach wie vor nicht aus, um die finanzielle Pflegelücke zu schließen”, betont Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe. (lk)

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