Anlagevorschriften für Versicherer im Versicherungsvertragsgesetz und Auflagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen grundsätzlich sicherstellen, dass Versicherungsunternehmen ihren eingegangenen Verpflichtungen jederzeit nachkommen können. Angesichts finanzieller Herausforderungen wie der andauernden Niedrigzinsphase und hohen Renditezusagen an Kunden in der Vergangenheit sind insbesondere Lebensversicherer derzeit in der Krise.

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Versicherer sollen Geld in Straßen- und Brückenbau investieren

Ein Verordnungsentwurf soll Anlagevorschriften nun lockern. Diesen billigte aktuell das Bundeskabinett, berichtet Focus. So soll Geld künftig in infrastrukturelle Projekte wie Straßen- und Brückenbau angelegt werden. Versicherer könnten dadurch in potenziell ertragreichere Anlagen investieren und der Zugang zu langfristigen Anlagen soll erleichtert sein, so der Hintergrund.

Gleichzeitig profitiert der Staat, denn diese Änderung bedeutet ebenso, dass zusätzlich private Investoren Sanierungsarbeiten und hohe Kosten für Straßenbauprojekte tragen, die der Staat entsprechend künftig einspart oder für den derzeit keine finanziellen Mittel vorhanden sind.

Focus

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