Wie oben schon ausgeführt werden die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Mehr zusätzliche niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote stehen zur Verfügung. Ebenfalls steigen sollen die Zuschüsse für nötige Umbaumaßnahmen sowie zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel.

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Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll verbessert werden. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden zur Finanzierung dieser Leistung 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung soll in einem separaten Gesetz geregelt werden, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.

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