Für die Verhinderungspflege gilt folgendes: Wenn der pflegende Angehörige krank ist oder eine Auszeit braucht, wird eine Pflegekraft oder Vertretung benötigt. Hier soll künftig unter entsprechender Anrechnung auf den Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden können statt bisher bis zu 4. Die Leistung wird von bis zu 1.550 Euro auf bis zu 2.418 Euro jährlich erhöht.

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  • Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) werden ausgebaut. Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann die Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Beispiel: Bisher gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III bis zu 2.325 Euro. Nun sollen hierfür bis zu 3.224 Euro monatlich zur Verfügung stehen. Auch Demenzkranke profitieren erstmals von dieser Leistung.

  • Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden gestärkt. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden ausgebaut und auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Demenzkranke bekommen schon heute bis zu 100 oder 200 Euro/Monat (ab 1.1.2015: bis zu 104 oder 208 Euro/Monat). Künftig werden auch bei rein körperlicher Beeinträchtigung 104 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Damit können Leistungen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden.

    Es können aber auch anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder Alltagsbegleiter finanziert werden, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Bewältigung sonstiger Alltagsanforderungen im Haushalt helfen. Das können auch Pflegebegleiter der Angehörigen sein, die bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags helfen. Und auch die Aufwandsentschädigung für einen, nach Landesrecht anerkannten ehrenamtlichen Helfer, kann damit bezahlt werden, der zum Beispiel beim Gang auf den Friedhof begleitet oder beim Behördengang unterstützt. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden (neue "Umwidmungsmöglichkeit" in Höhe von bis zu 50 Prozent des jeweiligen ambulanten Pflegesachleistungsbetrags).

  • Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel werden erhöht. Hier werden die Zuschüsse deutlich gesteigert: von bisher bis zu 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu 10.228 Euro jetzt bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Das ist eine gute Sache, da die Umbaumaßnahmen natürlich immer ein hoher Kostenaufwand ist.

    Die Zuschüsse zu den im Alltag verbrauchten Pflegehilfsmitteln werden von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro im Monat angehoben. Aber reicht das aus, die entstehenden Kosten zu decken? Ein Paket Inkontinenz-Windeln (56 Stück) kostet 72 Euro. Wenn man bedenkt, dass man „nur“ 3 Stück am Tag benötigt, braucht man im Monat also mindestens 90 Stück, das heißt 1,5 Pakete und dann ist man mal eben schnell bei 108 Euro pro Monat. Ein Paket Krankenunterlagen 60x90 (Betteinlagen) (50 Stück) kostet 34,90 Euro. Diese braucht man meist zusätzlich. Hier muss nach wie vor ein Großteil selbst dazu gezahlt werden.

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