Ein Makler darf ohne Einwilligungserklärung einen bereits durch ihn betreuten Kunden nicht einfach anrufen, um die Zufriedenheit zu erfragen oder alternative Angebote zu unterbreiten. Ansonsten kann
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Nach altem Versicherungsrecht war Versicherungsnehmern nur dann eine Kündigung ihrer Lebensversicherung gestattet, wenn diese fristgemäß erfolgte. Nun prüft der Europäische Gerichtshof, ob diese Rege
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