04.06.2020Versicherungsfall „Sturm“ in der Wohngebäudeversicherung und die Frage, ob man Wasser „werfen“ kannDie Wohngebäudeversicherung versichert auch Naturgefahren wie Schäden durch einen Sturm. Dies freilich gilt nur zu bestimmten Bedingungen: Versichert sind nur Schäden, die durch unmittelbare Einwirku ...
17.01.2012Kein Schadensersatz bei Regenwassereinbruch im HauskellerIm Fall einer versicherten Überschwemmung muss das gesamte Grundstück betroffen sein.
04.06.2026Warum die Versicherungsbranche nicht wirklich digital ist: „Digitalisierung zweiter Klasse"