04.06.2020Versicherungsfall „Sturm“ in der Wohngebäudeversicherung und die Frage, ob man Wasser „werfen“ kannDie Wohngebäudeversicherung versichert auch Naturgefahren wie Schäden durch einen Sturm. Dies freilich gilt nur zu bestimmten Bedingungen: Versichert sind nur Schäden, die durch unmittelbare Einwirku ...
17.01.2012Kein Schadensersatz bei Regenwassereinbruch im HauskellerIm Fall einer versicherten Überschwemmung muss das gesamte Grundstück betroffen sein.