Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank muss Schadenersatz leisten, urteilte das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 12. Mai 2014 – Az. 7 O 1535/13 – nicht rechtskräftig). Grund: Bei der Beratung zu eine
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Anbieter und Vertreiber von Genussscheinen werben regelmäßig mit ihren hohen Renditen. Fünf Prozent und mehr werden bei solchen Papieren geboten. Gerade die im Vergleich zu Tagesgeld und Bundesanleih
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Das Landgericht Mainz verurteilte die Helaba Dublin zur Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht auch einen Widerruf nach 8 Jahren. Das Urteil ist noch nic
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