Betriebshaftpflichtversicherungen sichern grundsätzlich Schadenersatzansprüche von Dritten, zum Beispiel Folgen fehlerhafter Vertragserfüllung, ab. Gerade auf kleine Betriebe oder selbstständige Hand
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Wer eine Streitverkündung erhält, sollte sich umgehend mit seinem Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen, rät Frank Manekeller, Leiter HUS-Schaden der HDI Versicherung AG.