Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wohngebäudeversicherung zeigt, wie streng auch unpräzise formulierte Sicherheitsklauseln ausgelegt werden. Versicherungsbote stellt das Urteil vor und erläutert
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Spielt das Wetter verrückt und verzögert sich dadurch ein Bauvorhaben erheblich, kann das Bauunternehmen dafür nicht den Auftraggeber verantwortlich machen.