Die Zahl der Leistungsbezieher aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist zwischen 2002 und 2012 um knapp ein Drittel gestiegen. Das zeigen Erhebungen des Bundesministeriums für Gesundheit. 2002 erhielten rund 1,9 Millionen Menschen Geld- und Sachleistungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Von ihnen wurden 1,3 Millionen ambulant und 0,6 Millionen stationär versorgt. Bis 2012 war die Gesamtzahl auf 2,4 Millionen Pflegebedürftige gestiegen, von denen sich 1,7 Millionen in ambulanter und 0,7 Millionen in stationärer Behandlung befanden.

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Altersphänomen Pflegebedürftigkeit

Die Statistik des Bundesgesundheitsministeriums zeigt auch: Pflegebedürftigkeit ist ein Altersphänomen. Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland sind 80 Jahre oder älter. Zum Vergleich: Die Altersgruppe der 20- bis 40-jährigen ist in der Statistik mit nur 4,2 Prozent vertreten. Als Faustregel gilt: Je höher das erreichte Lebensalter, desto größer das Risiko, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Für die alternde deutsche Gesellschaft bedeutet das: Pflege ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes (Sterbetafel 2009/2011) wird jedes Mädchen, das heute geboren wird, ein Alter von knapp 83 Jahren erreichen. Jungen wird eine durchschnittliche Lebenserwartung von knapp 78 Jahren vorausgesagt. Bereits im Jahr 2060 werden nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums mehr als 14 Prozent der Gesamtbevölkerung älter als 80 Jahre sein. Entsprechend stark dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen steigen – von heute 2,45 Millionen auf 4,23 Millionen im Jahr 2050 – ein Plus von rund 73 Prozent.

Staat fordert Eigeninitiative

Auf die gesetzliche Pflegeversicherung rollt eine Kostenlawine zu. Wie die hohen künftigen Ausgaben finanziert werden können, ist offen.

cms.lzlojSchon heute erhebt der Staat nicht den Anspruch, seinen Bürgern eine bedarfsgerechte Pflegeversicherung bieten zu können. So formuliert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung in seinen Grundprinzipien: „Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistung der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich macht.

„Eigenleistung der Versicherten“ bedeutet: Zunächst haftet der Pflegebedürftige mit seinen Renteneinkünften und seinem Ersparten. Ist das Vermögen aufgebraucht, ziehen die Behörden den Partner und die Verwandten ersten Grades heran – also die leiblichen Kinder. Sie müssen die Versorgungslücke schließen. Kindern wird ein Einkommens-Freibetrag („Selbstbehalt“) von zurzeit 1.600 Euro netto monatlich zugestanden.

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Bei Ehegatten sind es zurzeit 1.100 Euro netto pro Monat. Von allem, was darüber hinaus geht, müssen sie die Hälfte für die Pflege des Angehörigen abgeben. Zwar sind die Aufwendungen für Pflege und Unterhalt steuerlich absetzbar. Doch für viele Betroffene ist das nur ein schwacher Trost. Eine Absicherung ist möglich, eine individuelle Beratung für Verbraucher erforderlich. Knapp ein Drittel aller Makler verzichtet jedoch im Kundengespräch auf das Thema „Pflege“.

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