Welche Versicherer bei unklarem Sachverhalt nach einem Versicherungswechsel in der Wohngebäudeversicherung zahlen? Eine Übersicht stellte nun der Leipziger Maklerpool Invers GmbH bereit.

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InterRisk und Janitos haben GDV-Empfehlungen in AGB aufgenommen

Die Invers GmbH gab nun weitere Stellungnahmen bezüglich dieser Thematik bekannt. So hat neben der InterRisk Versicherung AG hat auch die Janitos Versicherung AG die GDV-Empfehlungen bereits in die Bedingungen aufgenommen. Zahlreiche Versicherer wollen ebenfalls den Empfehlungen folgen.

Württembergische und HDI sind gegen Aufnahme der Neuregelung

Lediglich die Württembergische Versicherung AG sowie die HDI Versicherung AG sprachen sich gegen die Aufnahme der Neuregelung aus. Dabei gab HDI bekannt, sich an eigene Richtlinien für derartige Sonderfälle zu halten. So erfolge bei unklarem Schadenszeitpunkt stets der Versuch, sich mit dem Vorversicherer über eine Regulierungsverteilung zu einigen. Bleibt dies erfolglos, beteiligt sich die HDI Versicherung AG je nach Beurteilung und Prüfung des konkreten Einzelfalles an dem entstandenen Schaden, jedoch stets ohne Präjudiz. Außerdem existiert eine Sonderreglung welche besagt, dass bei Verträgen, die vor mindestens 3 Jahren abgeschlossen wurden, der Schaden in jedem Fall komplett übernommen wird.

Die Württembergische Versicherung AG hingegen gab bisher keine aufschlussreiche Stellungnahme bezüglich der neuen Reglungen ab. Das Stuttgarter Versicherungsunternehmen gab bekannt, man wolle selbstverständlich vermeiden einen Schadenfall zu übernehmen, der eindeutig nicht während ihrer Vertragslaufzeit eingetreten ist. Aus diesem Grund wird jeder einzelne Sachverhalt genau geprüft und man richte sich grundsätzlich immer an aktuell geltenden Rechtsregelungen.

Den Empfehlungen folgen wollen demnach weiterhin:

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • AXA
  • Baden Badener
  • Bayerische
  • Concordia
  • ERGO
  • Generali
  • Gothaer
  • Mannheimer
  • Nordvers (Condor und Generali)
  • Rhion
  • VHV
  • Zurich

Kein klares Bekenntnis ob der Versicherer zukünftig den Empfehlungen des GDV folgen wird, gab es hingegen von den Ostangler Versicherungen und der VPV Versicherungsgruppe. Außerdem gaben die Basler Versicherungen bekannt, man werde erst nach den nächsten GDV-Tagungen eine eindeutige Positionierung bezüglich der neuen Reglungen kundtun.

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Im Mai 2012 entschied das Oberlandesgericht Celle, dass ein Versicherungsnehmer, der nach einem Wechsel der Versicherung nicht nachweisen kann, wann ein Schaden eingetreten ist, keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung hat. Bereits im Februar berichtete Versicherungsbote über Neuregelungen bezüglich dieses Sachverhaltes. Auf Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), dass bei einem Wechsel die neue Versicherung eine Leistungspflicht haben sollte, entschloss sich die InterRisk Versicherung AG bei unklaren Sachverhalten die Schadensbearbeitung zu übernehmen.


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