Unfälle, die sich infolge von Bewusstseins- oder Herz-Kreislauf-Störungen ereignen, sind mitversichert. Der Versicherer verzichtet allerdings nicht auf eine Mitwirkungsregelung. Die Invaliditätsleistung wird gemindert, wenn die Vorerkrankung ab 50 Prozent für den Unfall und dessen Folgen verantwortlich ist.
Ebenfalls mitversichert: Zeckenbisse, Infektionskrankheiten, Bänderrisse und Strahlenschäden.
Im Zusatzbaustein EXKLUSIV verzichtet der Direktversicherer aus Hannover vollständig auf die Anrechnung von Vorerkrankungen.

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