Bei Vorsorge-Verträgen mit Versicherungsbeginn zwischen dem 1. Juli und 1. Dezember 2012 erhalten die Kunden ein Zertifikat mit einer garantierten Wechseloption. Sollte der verfügbare Nachfolgetarif im kommenden Jahr günstiger sein, tauschen AXA Lebensversicherung, DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung und Deutsche Ärzteversicherung den Tarif auf Wunsch bis zum Stichtag 30. Juni 2013 rückwirkend zum Versicherungsbeginn um - kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung. Die Garantieaktion gilt für alle Neuverträge bei Rentenversicherungen, Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen, für mitversicherte Todesfallleistungen sowie Risikolebensversicherungen.

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Garantieerklärung auch in der Krankenversicherung

In der Krankenvollversicherung können Kunden von AXA und DBV bei Abschluss eines Bisex-Tarifes vor dem 21. Dezember 2012 in diesem Tarif bleiben. Wenn Neukunden in die entsprechende Unisex-Variante - soweit vorhanden - wechseln möchten, garantiert AXA dies für ausgewählte Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern die Umstellung bis zum 30. Juni 2013 erfolgt.

Für Neukunden gilt also in jedem Fall: Wer Bedarf hat und über den Abschluss einer Versicherung nachdenkt, sollte die neuen Regelungen in seine Überlegungen einbeziehen und sich beraten lassen. Bei Abschluss in 2012 können Kunden sich somit ohne Risiko für die richtige Absicherung entscheiden - unabhängig davon, wie sich die Unisex-Tarife preislich auswirken.

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