Gegen die Kürzungspläne hatten die Bundesländer protestiert, die bei Wegfall der Förderung weitere Pleiten von Solarunternehmen befürchten. Deshalb hatten die Länder im Mai mit einer Zweidrittelmehrheit die Pläne der Bundesregierung im Bundesrat blockiert.

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Mit dem Kompromiss von Mittwoch können die Kritiker der Kürzungen zumindest einen Teilerfolg verbuchen. Für große Solarparks soll es wie geplant 20 bis 30 Prozent weniger Förderung geben. Aber zugleich werden die Sonderkonditionen für kleine und mittlere Anlagen nicht so stark angetastet wie ursprünglich geplant.

Förderung bis 52.000 Megawatt

Die Einigung von Bund und Ländern sieht vor, dass die beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 01. April 2012 bestehen bleibt. Änderungen gibt es jedoch bei der Einteilung der Leistungsklassen. Eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt erhält künftig 18,50 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag vorgesehen. Bisher bekommen Hausbesitzer noch 24,43 Cent pro Kilowattstunde, doch die Koalition wollte die Förderung ursprünglich sogar auf 16,50 Cent absenken. Die Förderkosten tragen die Verbraucher über den Strompreis mit.

Neu ins Gesetz aufgenommen wurde eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, aber der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtausbauziel erreicht ist. Kenner der Branche befürchten allerdings, dass die geplante Obergrenze einen rasanten Zubau an größeren, vor allem mit chinesischen Billigmodulen bestückten Solarparks provoziert, der nur dazu dient, die geplanten Fördergelder zu kassieren. Werden pro Jahr mehr als 3.500 Megawatt zugebaut, soll es automatisch eine weitere Absenkung der Förderung geben.

Hohe Mehrkosten für Verbraucher

Tatsächlich lässt sich schon zum jetzigen Zeitpunkt ein beschleunigter Zubau von billigen Solarmodulen beobachten, der zusätzlich dadurch angeheizt wird, dass die Preise für Solartechnik immer weiter sinken. Die treibt aber auch die Kosten für die Bürger in die Höhe, die per Umlageverfahren die Solarförderung über den Strompreis mitbezahlen. Derzeit fallen durch die Solarförderung bereits jährliche Mehrkosten von rund 7 Milliarden Euro an. Auch der Ausbau des Stromnetzes, das derzeit nicht die Anforderungen vermehrter Sonnenenergie erfüllen kann, kostet die Verbraucher zusätzlich Geld.

Bundesregierung will neue Marktanreize schaffen

Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss des Vermittlungsausschusses bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt dagegen erhalten.

Zudem verpflichtet sich die Bundesregierung, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung der Solarenergie zu erhöhen.

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Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche mit dem Gesetz beschäftigen.

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