Die EU-Kommission plant die Implementierung um mindestens ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben, da sich die Debatten über die geplanten Vorschriften seitens der Regierungen der Mitgliedsstaaten noch länger hinziehen. Dazu will die Behörde in Kürze einen Gesetzesentwurf vorlegen. Darin soll der 30. Juni 2013 als neues Datum für die Einführung von Solvency II fixiert werden. Bis dato war der 31. Dezember 2012 geplant. Das bestätigte eine Sprecherin von Binnenmarktkommissar Michel Barnier der Financial Times Deutschland.

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In dem Entwurf will die Kommission auch den 1. Januar 2014 als Termin für die Scharfschaltung festlegen. Bis dahin sollen die Gesellschaften nach den neuen Vorschriften Daten erheben, können aber noch nach Solvency I arbeiten. Damit würde man zum ersten Mal einen fixen Plan für die Scharfschaltung terminieren.

Diese Nachrichten dürften in der Versicherungswirtschaft auf wenig Gegenliebe stossen. Durch eine Verkürzung der Übergangsfrist von zwölf auf sechs Monate sind die, an die Unternehmen geknüpften, Anforderungen an die Kapitalausstattung und die Berichtsysteme kaum realisierbar. Bisher war die Branche von einer Scharfschaltung frühestens 2015 ausgegangen. Da die EU-Komission den Unternehmen eine 18-monatige Übergangsfrist zugesagt hatte. Auch für die Aufsichtsbehörden könnte die Verkürzung der Übergangszeit ein enormes Problem darstellen.

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