Flexible Nutzung

Sie können neben den heutigen, verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Zusammen mit den Pflegediensten können sie dann entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch dies trägt insbesondere den besonderen Bedürfnissen Demenzkranker Rechnung.

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Versorgung Demenzkranker

Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind. Des weiteren soll geprüft werden, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.

Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen

Die Situation der pflegenden Angehörigen wird deutlich verbessert. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtigt werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.

Für eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung muss eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche bestehen. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.

Initiativprogramm Wohngruppen

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sucht auch nach Alternativlösungen in der Pflege: „Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten.“. Mit einem Initiativprogramm sollen Wohngruppen gefördert werden, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe. Daraus soll eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanziert werden.

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Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung.

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