AfW: Provisionsabgabe war behördlich sanktionierte Wettbewerbsverzerrung

„Provisionsabgabe wurde im Großkunden- oder Industriebereich bereits regelmäßig gelebt! Last but not least war das Provisionsabgabeverbots zuletzt eine behördlich sanktionierte Wettbewerbsverzerrung. Der Kaffeeröster und frühere Versicherungsvermittler Tchibo konnte ungehindert und bei Kenntnis der BaFin über Monate hinweg eine elektrische Zahnbürste für den Abschluss einer Versicherung ausloben. Einem Makler wurde das von der BaFin ausdrücklich verboten. Große Versicherungen gingen mit Pay-Back-Punkten oder Ikea-Gutscheinen auf Kundenfang. Die Kleinen hing man, die Großen ließ man laufen!“ argumentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Anzeige

Stornohaftungszeit in Kombination mit Provisionsabgabe birgt hohes finanzielles Risiko

Matthias Helberg, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM), wies gegenüber Versicherungsbote.de auf den Zusammenhang von Provisionsabgabe und Stornohaftungszeit hin: „In der Folge führt die Provisionsabgabe zu einem höheren finanziellen Risiko der Vermittlerbetriebe, die sie gewähren. Schließlich greift ab dem 1. April 2012 die fünfjährige Provisions- bzw. Courtagehaftung. Damit werden Provision und Courtrage zu einem Darlehen, dass diese Vermittlervertriebe teilweise verschenken. Wovon wollen sie dann das Darlehen tilgen, falls der Kunde seinen Vertrag keine fünf Jahre durchhält?“ Abschlussprovisionen bzw. -courtagen, welche die Versicherer derzeit diskontiert zahlen, könnten dann der Vergangenheit angehören, so Helberg.

Für kleine Vermittlerbetriebe könnte genau das damit verbundene finanzielle Risiko ein wirtschaftliches Problem darstellen: Nicht jeder Versicherungsmakler wäre in der Lage, Beträge an den Kunden abzugeben.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige