In diesem hatte das Hessische Landgericht festgestellt, dass das Bundeskartellamt für eine Krankenkassenfusion nicht zuständig ist. Krankenkassen seien keine Unternehmen im wirtschaftlichen Sinne. Daher unterliegen diese auch nicht der Kontrolle des Bundeskartellamtes. Auch etwaige Absprachen von Zusatzbeiträgen dürften künftig nicht mehr kontrolliert werden.

Ab sofort ist für die Beaufsichtigung von Krankenkassenfusionen das Bundesversicherungsamt zuständig. Von dem Rücktritt des Kartellamtes sind auch Experten überrascht. Erst kürzlich wurden einige kartellrechtliche Vorschriften und Regeln überarbeitet bzw. neu eingeführt. Zuletzt wurde das Bundeskartellamtes 2010 aktiv, als 8 Krankenkassen gleichzeitig ankündigten, einen Zusatzbeitrag erheben zu wollen.

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