• Rabattschutz und Rabattretter Ein großes Ärgernis nach Unfällen jeglicher Art ist neben dem Blechschaden auch die Herabstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse. So wird ein Unfall spätestens im Folgejahr beim Beitrag schmerzlich sichtbar. Um das zu verhindern, gibt es ab Schadenfreiheitsklasse SF 25, also nach 25 schadensfreien Jahren einen sogenannten Rabattretter. Dieser verhindert eine Herabstufung.

    Einen Rabattschutz gibt es bereits ab der Schadenfreiheitsklasse 4, also nach vier schadensfreien Jahren. Gegen einen Mehrbeitrag sichert er auch für das nächste Jahr die vorhandene Schadenfreiheitsklasse. Bei manchen Kfz-Versicherungen kann man dabei sogar zwei Schäden im Jahr haben, ohne das an der Schadenfreiheitsklasse gerüttelt wird. Nach einem Jahr mit Schäden sollte jedoch nicht die Versicherung gewechselt werden, sonst gehen die Vorteile aus Rabatt-Retter und Rabattschutz verloren.

  • Ein Schutzbrief kann eine sinnvolle Investition sein und die Mitgliedschaft in einem Automobilclub ersetzen. Wichtige Bestandteile eines Schutzbriefs sind das Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs über die Pannenhilfe bis hin zur Finanzierung eines Mietwagens, wenn das Auto nach einem Unfall so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr weiter geht. So sind bei einem Notfall Kostenerstattung und sofortige Hilfe gesichert. Manche Versicherungen erbringen ebenfalls Leistungen bei Krankheit oder Verletzungen auf einer Reise.

  • Auch die Vereinbarung einer Werkstattbindung kann vernünftig sein. Zum Einen sinken dadurch die Versicherungsbeiträge. Zum Anderen kann der Kunde aus Kooperationen der Versicherer mit Partnerwerkstätten profitieren, so dass diese oftmals zusätzliche Serviceleistungen bieten. Die Werkstätten sollten aber ein Zertifikat von unabhängiger Stelle, zum Beispiel der DEKRA, vorweisen können.

  • Der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit sollte auf jeden Fall in der Kaskoversicherung enthalten sein. So wird auch dann ohne Abzug gehaftet, wenn der Schaden leichtsinnig verursacht wurde. Grob fahrlässiges Handeln kann schnell passieren: schon wer trotz schlechter Sicht zu schnell rückwärts setzt, die Geschwindigkeit überschreitet, während der Fahrt etwas im Handschuhfach sucht oder aus einer Flasche trinkt, handelt grob fahrlässig. Wenn dann im Falle eines Unfalls die Versicherung nicht zahlt, ist der Ärger groß.

  • Bei der Versicherung eines Neuwagens ist ein Blick auf die Neupreisentschädigung elementar. Denn der Wertverlust eines Fahrzeugs ist besonders in den ersten Monaten extrem hoch. Bei günstigeren Tarifen ist eine solche Neupreisentschädigung oft nicht enthalten. Empfehlenswert sind Neupreisentschädigungen von 12 bis 24 Monaten nach Zulassung eines Neufahrzeugs. Für gebrauchte Fahrzeuge bieten einzelne Versicherer in der Vollkasko eine Kaufwertentschädigung an.

  • Einen Blick gilt es auch auf Rabattoptionen zu werfen. So kann bei mehreren Verträgen bei einer Versicherung ein Sammelrabatt von bis zu 15 Prozent möglich sein. Auch eine Übertragung der Schadenfreiheitsklassen kann Sinn machen. Wenn zum Beispiel das Auto als Zweitwagen der Eltern versichert war und das Kind als Fahrer im Versicherungsschein eingetragen war, kann der Rabatt übertragen werden. Die Eltern verlieren dann aber dementsprechend die Rabatte in der Zweitversicherung. Ähnlich verhält es sich beim Übertrag von Flottenverträgen in Privatverträge. So bieten Autohäuser oft Rahmenverträge. Beim Wechsel in einen eigenen Vertrag können auch hier die schadenfreien Jahre mitgenommen werden.

  • Ein Flottenvertrag kann für Familien mit mehreren Fahrzeugen oder für Firmen interessant werden. Abhängig von der Versicherung werden Flotten- oder Gruppenversicherungen bereits ab drei Fahrzeugen angeboten. Das kann vor allem bei neuen Fahrzeugen Spaß machen. Da kann aus einer SF-Klasse 0 oder ½ schnell mal eine SF-Klasse drei oder fünf werden.
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