5.) Vorsicht: Wechsel von Voll- zu Teilkasko kann sogar teurer werden

Bei einem Versicherungswechsel sollte zudem abgewogen werden, ob man in der neuen Versicherung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung eingeschlossen haben will. Dabei stellt sich gerade bei älteren Fahrzeugen oft die Frage, ob eine Kaskoversicherung noch Sinn macht oder ob nur die obligatorische Haftpflichtversicherung notwendig ist. Einen Königsweg gibt es hinsichtlich dieser Frage nicht. Generell sollte diese Entscheidung vom Fahrzeugwert und dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag abhängig gemacht werden. So können Versicherungsnehmer mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse durchaus von sehr günstigen Beiträgen in der Kaskoversicherung profitieren.

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Und hier ist genaues Rechnen geboten: Da es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse gibt und die Typklassen manchmal höher als in der Vollkasko sind, kann es durchaus passieren, dass der neue Tarif mit Teilkasko sogar teurer ist als der alte Tarif mit Vollkaskoschutz.

6.) Bei Neukauf Typklassen beachten!

Wer sich einen Neu-oder Gebrauchtwagen kauft, sollte sich vorher informieren, in welche Typklassen der Fahrzeugtyp eingestuft wird. Die Typklassen werden jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres von einem unabhängigen Treuhänder bestimmt. Die Einstufung der Typklassen basiert auf statistischen Auswertungen der Schadensfälle der vorangegangenen Jahre. Dadurch werden Modelle mit überdurchschnittlicher Unfallbeteiligung in eine entsprechenden ungünstigere Typklasse gesetzt. Eine Übersicht über die Typklassen gibt es im Internet unter www.typklassen.de.


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