In keiner anderen Versicherungssparte sind die Kunden so wechselfreudig wie bei der Kfz-Versicherung. Dementsprechend haben sich die Versicherer in den vergangenen Jahren eine regelrechte Preisschlacht geliefert. Dabei löste die Huk-Coburg die Allianz im letzten Jahr als Marktführer ab, obwohl die Beiträge der Allianz in den vorangegangenen Jahren im Schnitt um 14 Prozent sanken. Doch in diesem Jahr scheint Vernunft in der Branche eingekehrt zu sein: Nach Jahren der Unterdeckung haben die Kfz-Versicherer erstmals seit knapp zehn Jahren die Preise nach oben korrigiert.

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Ein Preisvergleich kann sich dennoch lohnen. Bei einer jungen Familie, die für ihr Auto eine Vollkasko abschließen will, sind laut Stiftung Warentest Ersparnisse bis zu 717 Euro im Jahr möglich. Und oftmals bieten die billigen Tarife sogar einen besseren Schutz als so manches teure Angebot. Wir haben 7 Tipps gesammelt, damit der Autofahrer beim Wechsel der Kfz-Versicherung keinen Totalschaden erleidet.

1.) Wann ist ein Versicherungswechsel möglich?

Grundlegend gilt bei Autoversicherungsverträgen das Kalenderjahr. Auch die kurze Kündigungsfrist von einem Monat begünstigt das Wechselkarussell. Will man seinen Vertrag kündigen, muss die Kündigung in schriftlicher Form bis zum 30.11. eingereicht werden. Erhöht die Versicherung die Beiträge, besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Er kann dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsanpassung aus dem Vertrag aussteigen. Vor der Kündigung sollte bereits eine Alternative vorhanden sein. Denn ohne Versicherungsschutz darf in Deutschland kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.


2.) Leistungskatalog beachten!

Vor dem Wechsel der Versicherung sollte man sich über die gewünschten Leistungen im klaren sein. Denn Kaskoversicherung ist nicht gleich Kaskoversicherung. Oft gibt es bei einer Versicherung mehrere Voll- und Teilkaskovarianten. Vom Basisschutz über ein mittleres Leistungsniveau bis hin zum Rundumschutz kann man individuell passende Tarife wählen. So sind beispielsweise in preiswerten Kasko-Tarifen mitunter nur Zusammenstöße mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen versichert, nicht jedoch Zusammenstöße mit Haus-und Nutztieren. Wer oft im Ausland unterwegs ist, sollte sich ebenfalls vorher informieren, ob die Versicherung auch für das bereiste Land Schutz bietet. Manche Anbieter leisten nur, wenn sich ein Unfall auf dem Gebiet der EU ereignet. (vergleiche auch die Liste am Ende des Textes)

Viele Versicherungen bieten mittlerweile Modul- und Bausteintarife an. Bei diesen Tarifvarianten wird ein Grundschutz gewährt und der Kunde kann darüber hinaus Leistungen individuell hinzuwählen, so zum Beispiel einen Schutzbrief oder einen Rabattschutz. Da nicht alle Leistungen der teuren Tarife für jeden Autofahrer sinnvoll sind (wer nie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs ist, braucht beispielsweise keine Mallorca-Police, die für Schäden im Ausland mit geliehenen PKW zahlt), kann mit den Modultarifen mitunter Geld gespart werden.

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Bei einem Versicherungsvergleich im Internet empfiehlt es sich mehrere Vergleichsportale zu nutzen, um einen kompletten Überblick über den Markt zu erhalten. Denn momentan gibt es noch keinen online Tarifcheck, der alle Versicherer im Kfz-Bereich listet. Derzeit fehlen dem Branchenriesen Check24 beispielsweise die Tarife von Ergo Direkt, HDI24, Huk24, HuK-Coburg, WGV und WGV-Himmelblau. Die Website Transparo dagegen hat keine Tarife von DEVK, Allianz und Cosmos Direkt.

3.) Schadensfreiheitsklassen – nicht alleiniges Merkmal

Die Schadensfreiheitsklasse gibt die unfallfrei gefahrenen Jahre an und dienen maßgeblich zur Berechnung des individuellen Beitragssatzes einer Autoversicherung. Sie sind bei jeder Versicherung identisch, jedoch gewährleisten die Anbieter unterschiedlich hohe Beitragsnachlässe, wenn ein Fahrer lange ohne Unfall unterwegs ist. Vorsicht ist momentan durch die Umstrukturierung der Schadenfreiheitsklassen bei einigen Versicherern geboten. Zwar kann durch einen eventuell höheren Schadenfreiheitsrabatt etwas Geld gespart werden. Wenn jedoch im gleichen Augenblick die Grundbeiträge steigen, zahlt der Kunde möglicherweise nicht weniger. Hier zählt ein genauer Blick auf die zu bezahlende Prämie.


4.) Weiche Faktoren sind Mehrwert!

Aber nicht nur der Preis sollte für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ausschlaggebend sein, sondern auch die sogenannten „weichen Faktoren“. Wird bei einer Versicherung der Schaden schnell und problemlos geregelt oder muss sich der Versicherte auf langwierige Streitigkeiten einstellten, vielleicht sogar vor Gericht? Bietet die Versicherung eine kostenlose Telefonhotline für Fragen und Probleme an, oder muss für einen Anruf viel Geld bezahlt werden? Wie lange dauert es, bis eine Anfrage bearbeitet wird? Gibt es einen Ansprechpartner der Versicherung vor Ort und verfügt sie über ein ausreichend großes Netzwerk an Partnerwerkstätten? Unabhängige Testinstitute und Bewertungsportale im Internet bieten einen Überblick über die Servicequalität sowie eventuelle Probleme mit der Versicherung bei der Abwicklung im Schadensfall.

5.) Vorsicht: Wechsel von Voll- zu Teilkasko kann sogar teurer werden

Bei einem Versicherungswechsel sollte zudem abgewogen werden, ob man in der neuen Versicherung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung eingeschlossen haben will. Dabei stellt sich gerade bei älteren Fahrzeugen oft die Frage, ob eine Kaskoversicherung noch Sinn macht oder ob nur die obligatorische Haftpflichtversicherung notwendig ist. Einen Königsweg gibt es hinsichtlich dieser Frage nicht. Generell sollte diese Entscheidung vom Fahrzeugwert und dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag abhängig gemacht werden. So können Versicherungsnehmer mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse durchaus von sehr günstigen Beiträgen in der Kaskoversicherung profitieren.

Und hier ist genaues Rechnen geboten: Da es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse gibt und die Typklassen manchmal höher als in der Vollkasko sind, kann es durchaus passieren, dass der neue Tarif mit Teilkasko sogar teurer ist als der alte Tarif mit Vollkaskoschutz.

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6.) Bei Neukauf Typklassen beachten!

Wer sich einen Neu-oder Gebrauchtwagen kauft, sollte sich vorher informieren, in welche Typklassen der Fahrzeugtyp eingestuft wird. Die Typklassen werden jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres von einem unabhängigen Treuhänder bestimmt. Die Einstufung der Typklassen basiert auf statistischen Auswertungen der Schadensfälle der vorangegangenen Jahre. Dadurch werden Modelle mit überdurchschnittlicher Unfallbeteiligung in eine entsprechenden ungünstigere Typklasse gesetzt. Eine Übersicht über die Typklassen gibt es im Internet unter www.typklassen.de.


7.) Einige Leistungen, auf die beim Abschuss einer KFZ-Versicherung zu achten ist:

  • Rabattschutz und Rabattretter Ein großes Ärgernis nach Unfällen jeglicher Art ist neben dem Blechschaden auch die Herabstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse. So wird ein Unfall spätestens im Folgejahr beim Beitrag schmerzlich sichtbar. Um das zu verhindern, gibt es ab Schadenfreiheitsklasse SF 25, also nach 25 schadensfreien Jahren einen sogenannten Rabattretter. Dieser verhindert eine Herabstufung.

    Einen Rabattschutz gibt es bereits ab der Schadenfreiheitsklasse 4, also nach vier schadensfreien Jahren. Gegen einen Mehrbeitrag sichert er auch für das nächste Jahr die vorhandene Schadenfreiheitsklasse. Bei manchen Kfz-Versicherungen kann man dabei sogar zwei Schäden im Jahr haben, ohne das an der Schadenfreiheitsklasse gerüttelt wird. Nach einem Jahr mit Schäden sollte jedoch nicht die Versicherung gewechselt werden, sonst gehen die Vorteile aus Rabatt-Retter und Rabattschutz verloren.

  • Ein Schutzbrief kann eine sinnvolle Investition sein und die Mitgliedschaft in einem Automobilclub ersetzen. Wichtige Bestandteile eines Schutzbriefs sind das Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs über die Pannenhilfe bis hin zur Finanzierung eines Mietwagens, wenn das Auto nach einem Unfall so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr weiter geht. So sind bei einem Notfall Kostenerstattung und sofortige Hilfe gesichert. Manche Versicherungen erbringen ebenfalls Leistungen bei Krankheit oder Verletzungen auf einer Reise.

  • Auch die Vereinbarung einer Werkstattbindung kann vernünftig sein. Zum Einen sinken dadurch die Versicherungsbeiträge. Zum Anderen kann der Kunde aus Kooperationen der Versicherer mit Partnerwerkstätten profitieren, so dass diese oftmals zusätzliche Serviceleistungen bieten. Die Werkstätten sollten aber ein Zertifikat von unabhängiger Stelle, zum Beispiel der DEKRA, vorweisen können.

  • Der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit sollte auf jeden Fall in der Kaskoversicherung enthalten sein. So wird auch dann ohne Abzug gehaftet, wenn der Schaden leichtsinnig verursacht wurde. Grob fahrlässiges Handeln kann schnell passieren: schon wer trotz schlechter Sicht zu schnell rückwärts setzt, die Geschwindigkeit überschreitet, während der Fahrt etwas im Handschuhfach sucht oder aus einer Flasche trinkt, handelt grob fahrlässig. Wenn dann im Falle eines Unfalls die Versicherung nicht zahlt, ist der Ärger groß.

  • Bei der Versicherung eines Neuwagens ist ein Blick auf die Neupreisentschädigung elementar. Denn der Wertverlust eines Fahrzeugs ist besonders in den ersten Monaten extrem hoch. Bei günstigeren Tarifen ist eine solche Neupreisentschädigung oft nicht enthalten. Empfehlenswert sind Neupreisentschädigungen von 12 bis 24 Monaten nach Zulassung eines Neufahrzeugs. Für gebrauchte Fahrzeuge bieten einzelne Versicherer in der Vollkasko eine Kaufwertentschädigung an.

  • Einen Blick gilt es auch auf Rabattoptionen zu werfen. So kann bei mehreren Verträgen bei einer Versicherung ein Sammelrabatt von bis zu 15 Prozent möglich sein. Auch eine Übertragung der Schadenfreiheitsklassen kann Sinn machen. Wenn zum Beispiel das Auto als Zweitwagen der Eltern versichert war und das Kind als Fahrer im Versicherungsschein eingetragen war, kann der Rabatt übertragen werden. Die Eltern verlieren dann aber dementsprechend die Rabatte in der Zweitversicherung. Ähnlich verhält es sich beim Übertrag von Flottenverträgen in Privatverträge. So bieten Autohäuser oft Rahmenverträge. Beim Wechsel in einen eigenen Vertrag können auch hier die schadenfreien Jahre mitgenommen werden.

  • Ein Flottenvertrag kann für Familien mit mehreren Fahrzeugen oder für Firmen interessant werden. Abhängig von der Versicherung werden Flotten- oder Gruppenversicherungen bereits ab drei Fahrzeugen angeboten. Das kann vor allem bei neuen Fahrzeugen Spaß machen. Da kann aus einer SF-Klasse 0 oder ½ schnell mal eine SF-Klasse drei oder fünf werden.
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