Die Finanzkrise hat offengelegt, dass bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten erhebliche Schwachstellen bestehen, die dazu geführt haben, dass Risiken nicht erkannt oder falsch eingeschätzt wurden.

Im Jahr 2009 hat die Europäische Union Änderungsrichtlinien verabschiedet, die bis zum 31.12.2010 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Dabei sieht die Bundesregierung insbesondere in drei Bereichen Verbesserungsbedarf:
Bei Verbriefungen, also der Schaffung handelbarer Wertpapiere, denen Forderungen zugrunde liegen, beim Liquiditätsmanagement der Banken und damit ihrer Refinanzierung sowie bei der Zusammenarbeit der Bankenaufseher auch über nationale Grenzen hinweg hat die Finanzkrise Defizite bei Regulierung und Aufsicht offen gelegt.

Aufsicht verbessern – Risiken vermindern

Um künftige Risiken zu mindern, werden Änderungen vor allem im Kreditwesengesetz vorgenommen. Die Neuregelungen umfassen insbesondere:
  • Einheitliche Regelungen für die Annerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital.
  • Begriffsbestimmungen für Verbriefungen sowie Anforderungen an Investoren, die in Verbriefungen investieren wollen.
  • Änderungen der Vorschriften bei Großkrediten, um Konzentrationsrisiken besser erkennen zu können.
  • Eine Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtbehörden im europäischen Wirtschaftsraum.


Bundesrat und Bundestag müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Gesetzentwurf als PDF

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