Nach Auffassung der Verbraucherschutzzentrale Hamburg sind die Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug für "[...] die Kunden nachteilig, intransparent und daher unwirksam."

Mit der am 03. März eingereichten Klage will die VZ Hamburg die "Strategie des Aussitzens" durchkreuzen. Zuletzt hätten die Versicherer ein höchstrichterliches Urteil im Februar 2010 verhindert, indem sie vor Prozessende Forderungen beglichen haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich bereits in mehreren Urteilen vom Mai 2001 und Oktober 2005 mit ähnlichen Klauseln befasst und sie als unwirksam erachtet.
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte mit deutlichen Worten Verbesserungen angemahnt (Beschluss vom 15. Februar 2006, 1 BvR 131/96). In Entscheidungen vom November 2009 und Januar 2010 hatte das Landgericht Hamburg den Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg gegen vier Versicherer (Deutscher Ring, Generali, Hamburg-Mannheimer, Signal Iduna) stattgegeben (versicherungsbote.de berichtete).

Der Schaden, den die Kunden der Lebensversicherer durch die hohen Abschlusskosten, die nachteilige Art der Verrechnung mit den Prämien und die erhobenen Stornokosten erleiden, ist nach Schätzungen der Verbraucherzentrale immens und geht in die Milliarden.

VZ Hamburg

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