„Auch wenn Basel III erst bis Ende 2018 komplett in nationales Recht umgesetzt sein wird, greifen zentrale Regelungen bereits 2013“, sagt Oliver Tiebing, Senior Executive Manager bei "Steria Mummert Consulting". „Institute, die es bis dahin nicht geschafft haben, sich entsprechend zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen oder ihre Risikopositionen zu mindern, werden bei der Eigenkapitalrendite schon gleich zu Beginn des Umsetzungshorizonts stark unter Druck geraten.“

Auch das Argument, dass es für einige Kapitalinstrumente lange Übergangsfristen gibt, entschärft die Ausgangslage bei genauerem Hinsehen nicht. „Die strengeren aufsichtsrechtlichen Vorgaben binden ja nicht nur Personal und finanzielle Mittel, sondern wirken sich unter Umständen auch auf die Geschäftsmodelle der Banken aus. Wer hier auf Zeit spielt, hat am Ende womöglich mehr verloren als gewonnen“, gibt Bankenexperte Tiebing zu bedenken. Schlimmstenfalls könnte es sogar zu Marktverzerrungen durch Basel III kommen.

Insgesamt wird in den Regeln von Basel III eine Kehrtwende in der internationalen Finanzaufsicht deutlich. War der Grundgedanke von Basel II noch, die starren und wenig diversifizierten Vorgaben des Aufsichtsrechts stärker auf betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und individuelle Anforderungen einzelner Geschäftsmodelle auszurichten, steht nun eine intensive und durchgängige Regulierung der Finanzmärkte auf der Agenda. „Die Kreditinstitute haben künftig deutlich weniger Wahlmöglichkeiten, wie sie Banking betreiben wollen. Daher führt an einer umfassenden Analyse des Geschäftsmodells und der zügigen Identifizierung der Handlungsfelder kein Weg vorbei“, sagt Oliver Tiebing von "Steria Mummert Consulting".

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