Seit April prüfte die BaFin, ob Handelsteilnehmer durch Einstellung von Aufträgen falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsenpreis von Finanzinstrumenten gegeben hätten.

Auslöser der BaFin-Untersuchung war eine Meldung der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) der Frankfurter Börse. Die HÜSt hatte den Verdacht geäußert, die Jahresschlusskurse von 374 Anleihen könnten manipuliert worden sein, nachdem diese am 30.12.2008, dem letzten Handelstag des Jahres, um mehr als zehn Prozent von ihren Durchschnittspreis der Woche zuvor abgewichen seien.

Anhaltspunkte für Verstöße habe die BaFin allerdings nicht feststellen können. Ursächlich für die Kursbewegungen in Frankfurt seien vielmehr Kursbewegungen an den für die betroffenen Anleihen geltenden Referenzmärkten gewesen, welche die Frankfurter Skontroführer auch schon vor der aktuellen Änderung der Börsenordnung bei ihrer Preisfindung hätten berücksichtigen müssen. Außerdem beruhten Preissprünge auch auf Aufträgen von Privatanlegern, die noch vor Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 Anleihen hätten erwerben oder aber Verluste hätten realisieren wollen, um diese steuerlich geltend zu machen.

Die BaFin habe allerdings in mehr als 200 Fällen Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Skontroführer die Kurszusätze Geld (G) und Brief (B) verwendet hätten, ohne dass entsprechende Aufträge im Orderbuch vorlagen.
Ob eine derartige Preisfeststellung im Einklang mit dem Regelwerk der Frankfurter Wertpapierbörse stehe, müsse allerdings die Börsenaufsichtsbehörde beurteilen. Die BaFin habe darum bereits im August und noch einmal im Dezember 2009 die Börsenaufsicht in Hessen darüber informiert.

Anzeige