Wie vorgesehen wird der einheitliche Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung verringert - er fällt von 15,5 auf 14,9 Prozent.
Im Gegenzug steigt allerdings der steuerfinanzierte Zuschuss zum Gesundheitsfonds. Man könnte also auch von einem Kostenumverteilungsplan sprechen, der letztlich den Steuerzahler belastet.
Mehr als eine "Beruhigungspille" ist hingegen das Hausarztmodell. Diese Modelle gibt es bereits seit längerem und müssen nun von allen Gesetzlichen Kassen angeboten werden.
Die Idee: Sucht ein Patient zuerst seinen Hausarzt auf, werden die Fachärzte entlastet. Insgesamt kommt es zu Einsparungen. Wer an einem solchen Hausarztmodell teilnimmt, kann sich Ansprüche auf verschiedene Vergünstigungen erwerben.
So erlassen einige Kassen ihren Mitgliedern die Praxisgebühr.

Anzeige