BU-Rating: 537 Tarife erhalten die Bestnote – nur zwei fallen durch
537 BU-Tarife und damit etwa 84 Prozent der untersuchten Angebote wurden im aktuellen Rating des Analysehauses Morgen & Morgen mit dem Ergebnis "ausgezeichnet" eingestuft. Gleichzeitig wurden bei zwei Tarifen "sehr schwache" Bewertungen abgegeben.

- BU-Rating: 537 Tarife erhalten die Bestnote – nur zwei fallen durch
- Nur wenige schwache BU-Tarife
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat sein aktuelles BU-Rating veröffentlicht. Insgesamt wurden 636 Tarife und Tarifkombinationen von 59 verschiedenen Anbietern unter die Lupe genommen. Nimmt man die Auswertung des Unternehmens aus Hofheim am Taunus zum Maßstab, dann sind in der Sparte BU-Versicherung mehrheitlich ausgezeichnete Angebote auf dem Markt. Gleich 537 Tarife dürfen sich als Klassenprimus fühlen, da sie mit der Bestnote „Fünf Sterne“ ausgezeichnet wurden. Etwa acht von zehn Policen (84,4 Prozent) wurden entsprechend bewertet. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
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„Im Top-Segment hat sich ein dauerhaft hohes Qualitätsniveau etabliert – der Wettbewerb verlagert sich zunehmend in die Details“, sagt Iris Portugall, Spezialistin für Ratings und Aktuarin bei Morgen & Morgen. Veränderungen bei bestehenden Tarifen seien oftmals bereits durch kleinere Anpassungen möglich, weshalb sich die Bewertungen einzelner Produkte trotz insgesamt stabiler Marktentwicklung verändern können.
Teilkriterien: Bedingungswerk, Kompetenz, Beitragsstabilität und Antragsfragen
Die Untersuchung der BU-Tarife setzte sich aus insgesamt vier Teilbewertungen zusammen. Das Bedingungswerk wurde mit 40 Prozent anhand von 31 Leistungskriterien gewichtet. Im Vergleich zur Untersuchung aus dem Vorjahr wurde die Systematik beibehalten. Lediglich im Teilrating Beitragsstabilität seien wegen dem neuen eigenständingen Nachversicherungsrating vier Leistungsfragen entfallen. Dafür seien sechs neue Fragen hinzugekommen.
Zu 30 Prozent floss die „BU-Kompetenz“ in die Bewertung ein. Hierbei werden anhand interner Unternehmensdaten zum Beispiel die Schaden-, Regulierungs- und Prozessquoten ausgewertet. Dazu seien rund 50.000 Daten der Jahrgänge ab 2000 herangezogen worden. Im Kern geht es dabei darum, wie sich der Versicherer im Leistungsfall verhält. Auch die BU-Leistungsfallprüfung und BU-Antragsprüfung werden hinsichtlich Fairness und Professionalität unter die Lupe genommen.
Weitere 20 Prozent wurden für die Beitragsstabilität des Unternehmens vergeben, zum Beispiel mit Blick auf die Überschusssenkungen, Bilanzen oder Daten zu Solvency II. Grundlage des Teilratings seien öffentlich zugängliche sowie abgefragte Daten. Die letzten zehn Prozent wurden für die BU-Antragsfragen vergeben. So werde etwa bewertet, ob der Versicherungsnehmer klare Hinweise und Informationen erhält. Auch die Klarheit und zeitliche Befristung der Antragsfragen wurde ausgewertet.
Gegenüber dem Vorjahr blieb die Rating-Systematik unverändert. Lediglich im Teilrating Beitragsstabilität wurden die Benchmarks bei den Komponenten Bilanzen und Solvency II an das aktuelle Marktniveau angepasst.
So mussten Tarife für eine Bewertung mit fünf Sternen beispielsweise folgende Merkmale erfüllen:
- Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
- Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
- Der Versicherer leistet, wenn die Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetreten ist.
- Die Beiträge werden auf Antrag ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistung gestundet.
Für eine Bewertung mit vier Sternen mussten Tarife mindestens folgende Merkmale erfüllen:
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- Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.
- Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbsunfähigkeit wird rückwirkend von Beginn an geleistet.
- Der Versicherer verzichtet altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung.
- Der Versicherer leistet die versicherte Rente ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.
- Der Versicherer verzichtet bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit auf sein Recht auf abstrakte Verweisung.
- Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.
Nur wenige schwache BU-Tarife
Nachdem die Zahl der Fünf-Sterne-Tarife im Vorjahr deutlich gestiegen war, zeigt sich das Bild 2026 weitgehend unverändert. Insgesamt wurden erneut 537 Tarife mit der Höchstbewertung ausgezeichnet. Manche Anbieter können sogar mit teilweise deutlich über 20 Fünf-Sterne-Tarifen glänzen. Hier alle Tarife mit Bestbewertung aufzuführen, würde den Rahmen sprengen. Die Ergebnisse können auf der Webseite des Ratinghauses eingesehen werden. Die Zahl der mit vier Sternen bewerteten Tarife stieg leicht von 24 auf 26. Unverändert blieben dagegen die 71 durchschnittlich bewerteten Drei-Sterne-Tarife. Wie bereits im Vorjahr erhielt kein Tarif mehr zwei Sterne.
„Im Leistungsfall sind Kunden bei Anbietern gut aufgehoben, die über große Erfahrung in der Bestandsführung und hohe Professionalität in der Leistungsprüfung verfügen“, erklärt Portugall. Gleichzeitig zeige sich auch bei den Unternehmensratings ein insgesamt hohes Niveau, wenngleich die Beitragsstabilität im Vergleich zu den übrigen Teilratings etwas schwächer abschneide.
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Besonders deutlich fällt die Entwicklung am unteren Ende der Bewertungsskala aus. Während im Vorjahr noch sieben Tarife mit nur einem Stern bewertet wurden, sind es im aktuellen Rating lediglich zwei. Laut Morgen & Morgen ist diese Entwicklung vor allem auf marktweite Standardisierungen und Vereinheitlichungen zurückzuführen, die insbesondere schwächere Tarife verbessert haben. Im Spitzensegment seien dadurch hingegen kaum zusätzliche Effekte entstanden.
Insgesamt entfallen damit nur noch zwei der 636 untersuchten Tarifvarianten auf die Kategorie „sehr schwach“. Tarife mit einer Zwei-Sterne-Bewertung („schwach“) gibt es wie bereits im Vorjahr nicht mehr. Diese Tarife wurden als "sehr schwach" eingestuft:
- InterRisk: BU S-M.A.R.T.
- Mecklenburgische: bAV-BUZ
Auch die Auswertung der Unternehmensratings zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Teilbereichen. Am besten schneiden die Versicherer bei den BU-Antragsfragen ab. Hier erhalten 57 der 59 bewerteten Gesellschaften die Höchstwertung von fünf Sternen. Die beiden übrigen Anbieter werden mit drei Sternen bewertet. Vier- oder schlechter bewertete Unternehmen gibt es in diesem Teilrating nicht.
Ebenfalls auf einem hohen Niveau bewegt sich die BU-Kompetenz der Versicherer. Hier vergeben die Analysten 35-mal fünf Sterne und 17-mal vier Sterne. Zwei Unternehmen erreichen drei Sterne, jeweils ein Anbieter wird mit zwei beziehungsweise einem Stern bewertet.
Etwas differenzierter fällt das Bild bei der BU-Beitragsstabilität aus. Zwar erhalten auch hier die meisten Anbieter gute Bewertungen, allerdings vergeben die Analysten lediglich 17-mal fünf Sterne. Weitere 37 Gesellschaften erreichen vier Sterne, drei Versicherer erhalten drei Sterne und zwei Unternehmen müssen sich mit zwei Sternen begnügen. Eine Ein-Stern-Bewertung wurde in diesem Teilrating nicht vergeben.
Passend dazu verweist Morgen & Morgen darauf, dass insbesondere die Beitragsstabilität im Vergleich zu den übrigen Teilratings etwas schwächer ausfällt. Dennoch liege auch hier der überwiegende Teil der bewerteten Gesellschaften im Vier- und Fünf-Sterne-Bereich. „Im Leistungsfall sind Kunden bei Anbietern gut aufgehoben, die über große Erfahrung in der Bestandsführung und hohe Professionalität in der Leistungsprüfung verfügen“, sagt Iris Portugall.
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- Nur wenige schwache BU-Tarife
