Pflegeversicherung: Pflegereform lässt Zahl der Pflegebedürftigen explodieren
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt deutlich schneller als erwartet. Seit der Pflegereform 2017 beantragen vor allem jüngere und weniger stark beeinträchtigte Menschen häufiger Leistungen. Der GKV-Spitzenverband sieht dadurch die Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch gestiegen: von 3,0 Millionen im Jahr 2015 auf inzwischen knapp sechs Millionen. Das entspricht einer Verdopplung. Im November 2025 hatte der Pflegereport 2025 der Barmer die Gründe für den Anstieg unter die Lupe genommen. Denn nur rund 15 Prozent dieses Zuwachses lassen sich durch die alternde Bevölkerung erklären. Der tatsächliche Treiber ist die Pflegereform von 2017. Mit der Einführung der Pflegegrade wurden die Zahl der Leistungsberechtigungen deutlich ausgeweitet.
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„Ein Hauptgrund für den Anstieg der Pflegebedürftigen ist der seit Januar 2017 geltende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Er hat neben der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu einer deutlichen Leistungsausweitung geführt. Durch die leichtere Inanspruchnahme von Pflegeleistungen wurden immer mehr Menschen als pflegebedürftig anerkannt und haben frühzeitig Unterstützung erhalten“, sagt Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Demnach ist die Zahl der gesetzlich Versicherten, die erstmals Pflegeleistungen beantragen, seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs um 25,9 Prozent gestiegen. Insgesamt hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen seit der Reform nahezu verdoppelt. Lag ihr Anteil an allen gesetzlich Versicherten 2017 noch bei 4,6 Prozent, waren es 2024 bereits 7,6 Prozent.
Der starke Anstieg ist laut Studie nicht primär auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Stattdessen beantragen zunehmend jüngere und weniger stark beeinträchtigte Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung im ambulanten Bereich. Dort erhalten mehr als drei Viertel der erwachsenen Antragsteller (76,5 Prozent) einen niedrigen Pflegegrad 1 oder 2. Viele dieser Personen verbleiben über einen langen Zeitraum im System.
„Die positive Nachricht ist, dass der Zugang zur Pflege grundsätzlich gut funktioniert. Auch jüngere Menschen nehmen mittlerweile vermehrt Pflegeleistungen in Anspruch“, sagt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dazu hätten unter anderem bessere Informationen und der Abbau von Vorurteilen gegenüber pflegebedürftigen Menschen beigetragen.
Gleichzeitig warnt Blatt vor den finanziellen Folgen: „Der starke Anstieg der Leistungsbeziehenden insgesamt, den wir seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beobachten, stellt die Pflegeversicherung heute aber auch vor große Herausforderungen.“
Besonders kritisch sieht der GKV-Spitzenverband die damalige politische Ausgestaltung der Reform. Laut Blatt sei die Politik bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs über die ursprünglichen wissenschaftlichen Empfehlungen hinausgegangen. „Bei der Reform 2017 ist die Politik den Empfehlungen der Wissenschaft seinerzeit nicht gefolgt, sondern hat den Zugang zur Pflege großzügiger gestaltet als vorgeschlagen“, so Blatt. Gerade in einem solidarisch finanzierten System müsse jedoch darauf geachtet werden, „dass diejenigen Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind, und das System zugleich finanzierbar bleibt“. Deshalb müsse nun politisch diskutiert werden, welche Rolle die ursprünglich empfohlenen wissenschaftlichen Kriterien künftig spielen sollen.
Die Studie zeigt zudem einen deutlichen Zuwachs bei Pflegeanträgen von Kindern und Jugendlichen. Der Anteil der neu pflegebedürftigen unter 18-Jährigen stieg bei ambulanten Pflegeleistungen von 3,9 Prozent im Jahr 2018 auf 6,5 Prozent im Jahr 2024. Zwar bleibt der Einfluss auf die Gesamtentwicklung aufgrund der vergleichsweise kleinen Fallzahlen begrenzt. Dennoch sehen die Gutachter hier weiteren Forschungsbedarf. Häufig spielten psychische Erkrankungen und andere Problemlagen eine entscheidende Rolle.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das IGES-Institut eine Überprüfung der Schwellenwerte innerhalb des Begutachtungsinstruments. Nach Einschätzung der Gutachter wurden die möglichen Folgen der Reform seinerzeit unterschätzt, weil lediglich die damaligen Antragsteller betrachtet wurden und nicht die Auswirkungen auf die Gesamtbevölkerung.
