Falschberatung: Verona Pooth verklagt Versicherungsmakler wegen Unterversicherung
Verona Pooth verklagt ihren ehemaligen Versicherungsmakler auf rund 700.000 Euro Schadenersatz. Vor dem Landgericht Düsseldorf soll nun um die zentrale Frage gehen, wann eine unzureichende Versicherungssumme zur haftungsrelevanten Pflichtverletzung wird?

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Wann wird eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme zur haftungsrelevanten Pflichtverletzung? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Landgericht Düsseldorf befassen. Klägerin ist Entertainerin und Unternehmerin Verona Pooth, die ihren ehemaligen Versicherungsmakler auf Schadenersatz in Höhe von knapp 700.000 Euro verklagt. Darüber berichtet zunächst die "Bild"
Auslöser des Rechtsstreits ist ein Einbruch am Heiligabend 2021 in Pooths Wohnhaus in einem Düsseldorfer Vorort. Entwendet wurde Schmuck im Wert von angeblich mehr als einer Million Euro. Die Täter wurden nie gefasst, der Schmuck ist bis heute verschwunden. Zwar regulierte der Versicherer Helvetia den Schaden teilweise, kündigte jedoch anschließend den Vertrag. Pooth wirft nun ihrem früheren Makler vor, sie falsch beraten zu haben. Die Versicherungssumme sei im Laufe der Jahre nicht an die gewachsene Schmucksammlung angepasst worden. Dadurch sei es zur Unterversicherung gekommen.
Der entwendete Schmuck habe für sie Altersvorsorgecharakter gehabt. In über 25 Jahren habe Pooth viel Geld Diamanten, Gold sowie Uhren der Marken Rolex und Cartier investiert. „Das war mein Lebenswerk“, wird die Unternehmerin zitiert. Andere investierten in Aktien oder Immobilien, sie habe gezielt hochwertigen Schmuck erworben.
Der beklagte Makler bestreitet eine Pflichtverletzung. Er habe ordnungsgemäß beraten und keine Fehler begangen. Sollte das Gericht jedoch zugunsten der Klägerin entscheiden, dürfte die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Maklers für die Differenz aufkommen. Auch ein Vergleich ist nicht ausgeschlossen.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, sind Details zur konkreten Vertragsgestaltung bislang nicht öffentlich dokumentiert. Dennoch wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf. Das betrifft etwa Risikoanalyse, Dokumentation und zur Haftung in der Hausratversicherung.
Unterversicherung: Eine Frage von Kommunikation und Dokumentation
Unterversicherung entsteht in der Praxis häufig schleichend. Vermögenswerte verändern sich, steigen im Wert oder kommen neu hinzu. Gerade bei hochwertigen Einzelstücken wie Schmuck gelten besondere Anforderungen: regelmäßige Wertermittlungen, Anpassung der Versicherungssumme, Berücksichtigung von Sublimits sowie Vorgaben zur Aufbewahrung.
Gleichzeitig trifft auch den Kunden eine Mitwirkungspflicht. Wertsteigerungen oder Änderungen bei der Lagerung müssen angezeigt werden. Werden neue Vermögenswerte erworben, muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Andernfalls ist eine Unterversicherung fast zwangsläufig.
Im Zentrum des Düsseldorfer Verfahrens steht daher nicht allein die Frage, wie hoch die Versicherungssumme war, sondern wie die Beratung dokumentiert wurde.
Beweislast als Schlüsselfaktor
In Streitfällen um Unterversicherung kommt der Beratungs- und Dokumentationspflicht des Vermittlers entscheidende Bedeutung zu. Nach gefestigter Rechtsprechung trifft ihn eine umfassende Beratungsverantwortung. Kann er im Prozess nicht nachweisen, dass er ordnungsgemäß beraten und auf mögliche Deckungslücken hingewiesen hat, drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.
Entscheidend dürfte sein, ob im konkreten Fall
- konkrete Wertangaben aktiv erfragt wurden,
- auf Sublimits für Schmuck ausdrücklich hingewiesen wurde,
- Zusatzbausteine oder höhere Versicherungssummen angeboten wurden,
- und über mögliche Leistungskürzungen im Unterversicherungsfall aufgeklärt wurde.
Fehlt eine substantiierte Beratungsdokumentation, verschiebt sich der Fokus im Prozess schnell. Dann geht es Weg von der reinen Summenfrage und hin zur Qualität der Beratung. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell aus einer vermeintlich ausreichenden Hausratpolice ein Haftungsfall werden kann. Gleichzeitig sind Versicherungsmakler einfach in der Pflicht. Sie müssen regelmäßig den Bestand überprüfen, klar über Sublimits und Unterversicherungsverzicht kommunizieren sowie eine lückenlose Beratungsdokumentation durchführen. Denn dieser sollte kein formaler Selbstzweck sein, sondern könnte zum essenziellen Haftungsschutz werden.
