„Nach jahrelanger politischer Diskussion werden endlich Konsequenzen aus dem fortschreitenden Klimawandel und der wachsenden Gefahr durch immer mehr Extremwetterereignisse gezogen”, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

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Anlass für dieses Lob ist die geplante Novellierung des DWD-Gesetzes. Dessen Kern: Der Deutsche Wetterdienst soll ein Naturgefahrenportal einrichten und betreiben. In einer ersten Ausbaustufe soll das Naturgefahrenportal nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Verfügung stehen. Zunächst liegt der Fokus dabei auf dem Bereich Wetter- und Hochwassergefahren. Geplant ist, sukzessive das gesamte Spektrum der Naturgefahren wie Sturmfluten, Waldbrände oder Lawinen abzudecken.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass allgemeinverständliche Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung herausgegeben werden. Das soll an zentraler Stelle in einheitlichem und barrierefreiem Format erfolgen. Im Entwurf ist zudem geplant, dass die Mitteilungen „mit allen Inhalten, die zum Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind“, veröffentlicht werden. Der DWD soll die Warnungen so veröffentlichen, dass noch Vorsorgemaßnahmen möglich sind.

Doppelstrukturen zu dem bestehenden Warnsystem des Bundes (MoWaS) sollen bei der Einrichtung des DWD-Naturgefahrenportals vermieden werden. Die Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen des DWD-Portals sollen entgeltfrei erfolgen. Die erste Ausbaustufe des Portals soll noch in diesem Sommer zur Verfügung stehen.

GDV begrüßt DWD-Portal und wünscht sich weitere Funktionen

Wie eingangs genannt, begrüßt der GDV das Vorhaben, plädiert aber für weitere Funktionen: „Es muss sichergestellt sein, dass das Portal mehr bietet als eine weitere Unwetterwarnfunktion“, so Asmussen. Das Naturgefahrenportal soll auch dabei helfen, dass sich die Bevölkerung der Gefahren bewußt wird, denen sie ausgesetzt ist. Unverzichtbar sind dafür etwa Karten, die für verschiedene Naturgefahren die Gefährdungslage adressgenau darstellen – und zwar einfach und für jedermann verständlich aufbereitet“, so Asmussen. Nur so könne das Portal Hauseigentümern, Mietern und Unternehmen Anreize für Prävention und Schadenminimierung geben. Gleichzeitig müsse das Portal konkrete Tipps und Hinweise zu den jeweiligen Möglichkeiten der Prävention geben.

Zudem appellierten die Versicherer an die Bundesländer, alle ihnen vorliegenden Daten zu Naturgefahren im neuen bundesweiten Portal zu bündeln. Österreich zeige mit seinem Portal HORA, dass sich eine zentrale Plattform auch in einer föderalen Struktur umsetzen lasse, so Asmussen. „Wir sind bereit, unsere umfangreiche Expertise zu Naturgefahren und daraus resultierenden Schäden in das Projekt einzubringen. Gemeinsam müssen wir daran arbeiten, das Bewusstsein für Prävention und Klimafolgenanpassung in die Breite zu tragen”, so Asmussen.
Der GDV betreibt ein eigenes Naturgefahrenportal, das einen Teil der von Asmussen angesprochenen Funktionen bietet.

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DWD-Naturgefahrenportal: Die nächsten Schritte

Derzeit erarbeitet der Verkehrsausschuss des Bundestags eine Beschlussempfehlung. Die muss am 22. Februar vorliegen. Dann entscheidet der Bundestag nach einer halbstündigen Debatte über den Gesetzentwurf. Die Debatte wird im Parlamentsfernsehen 21.05 Uhr live übertragen.

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