Schon 2021 hieß es: Mehmet Göker ist wieder im Versicherungsgewerbe aktiv. Und wie vor zwei Jahren ist er als „PKV-Tarifoptimierer" unterwegs - diesmal von Dubai aus. Das berichtet Finanzmagazin procontra in seiner Online-Ausgabe.

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Dabei stützt sich die procontra-Redaktion u.a. auf ihr vorliegendes Video-Material, das Göker während seiner "Telefon-Beratungen" zeigen soll. Die Ergebnisse der Tarifwechsel-Beratungen haben die Berliner von einem hiesigen Maklerunternehmen prüfen lassen, das sich auf PKV-Tarifwechselberatung spezialisiert hat. Ergebnis: Nur in einem Fall war von einem 'guten Plan' die Rede. In allen anderen Fällen hieß es: Leistungskürzung, höhere Selbstbeteiligung (bis zu 2.100 Euro) oder beides.

Dass der Fokus von Gökers „Tarifwechsel-Beratern“ auf maximaler Beitrags-Ersparnis liegt, erklärt procontra so: „Denn als 'Erfolgshonorar' für ihre Dienste verlangen sie die zwölffache Monatsersparnis direkt von den Kunden. Durchschnittlich 3.000 Euro Honorar sollen pro Vertrag herausspringen, davon 70 Prozent für den Vertriebspartner und 30 Prozent für 'die Firma', die Göker in seinen Instagram-Stories als MEG-Dubai bezeichnet. Das bedeutet konkret: Bringt der Wechsel eine monatliche Beitragsersparnis von 250 Euro, kassiert Göker direkt vom Kunden 3.000 Euro als Honorar.“

Anschließend weist procontra darauf hin, dass bei der Honorarlösung keinerlei Stornohaftung zu befürchten sei - anders als im Provisionsvertrieb. Und zeigt so, dass auch Honorarberatung nicht frei von Interessenkonflikten ist.

Die Frage nach der Herkunft der Leads, die abtelefoniert werden und wie ohne Zulassung PKV-Tarifwechsel veranlasst werden können, führte die procontra-Redaktion zur René Jäger AG. Die wird bei Generali als „auffälliger externer Berater“ geführt. „Ein Berater der René Jäger AG hat den ihm von uns übersandten Tarifvergleich gefälscht, um den Zieltarif besser aussehen und den Leistungsverlust geringer erscheinen zu lassen“, wird Generali zitiert.

Ähnliches bei der Allianz. Auch dort sei die René Jäger AG kein unbeschriebenes Blatt, schreibt procontra. Gegenüber dem Finanzmagazin verwies der Versicherer auf zwei BGH-Urteile (Az.: IV ZR 165/12 und Az.: I ZR 274/14), die die Kontaktaufnahme zu den Kunden trotz Vollmacht erlauben. Die Allianz rät ihren Kunden in diesem Zusammenhang sogar explizit zu einer Beratung durch ihre Außendienstmitarbeiter, erklärt eine Sprecherin.

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Wie die Hamburger Kanzlei Michaelis den Video-Auftritt von Göker einschätzt, welche Verbindungen zwischen Göker und der René Jäger AG bestehen und warum für Göker nun die „die geilste Zeit des Jahres“ anbricht, ist im vollständigen procontra-Beitrag nachzulesen.

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