In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ) spricht sich Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht, gegen ein Provisionsverbot aus Brüssel aus. Auf die Frage, ob ein solches eine Lösung für zuvor angesprochene ‚Provisions-Exzesse‘ sei, antwortet Grund: „Aus meiner Sicht nicht. Erforderliche Beratung, gerade mit Blick auf die Altersvorsorge, muss bezahlt werden. Das gilt für den provisionsgestützten Vertrieb ebenso wie für die Honorarberatung.“

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Um die unterstellten ‚Provisions-Exzesse‘ zu verhindern, wolle sich die Aufsicht auf jene Anbieter fokussieren, bei denen die Aufwendungen für Versicherungsvermittler „im oberen Viertel“ liegen. Wie genau die BaFin dabei plant, vorzugehen, ist im ‚Merkblatt Wohlverhaltensaufsicht zu kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten‘ dargelegt (Versicherungsbote berichtete).

Die BaFin wertet derzeit die Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren aus und will sie anschließend veröffentlichen. Wer nicht so lange warten will, wird im Versicherungsbote-Archiv fündig. Dort sind Stellungnahmen folgender Verbände bereits öffentlich zugänglich: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Votum-Verband, Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV).

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Mit Blick auf Honorarberatung, die gern als Alternative zum Provisionsvertrieb gesehen wird, sagte Grund: „Honorarberatung ist auch nicht zwangsläufig besser. Wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder nach zwei Jahren gekündigt wird, ist das volle Honorar trotzdem fällig.“

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