Kein sozialpolitischer HandlungsbedarfSeit über 25 Jahren liegt die Sozialhilfequote in Pflegeheimen bei etwa einem Drittel. Vor Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung waren es 80 Prozent. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen zudem einen deutlichen Rückgang der Ausgabenentwicklung bei der „Hilfe zur Pflege“ in stationären Einrichtungen. Die bestehende Pflegeversicherung mit ihrer Teilübernahme der Kosten erfüllt somit sozialpolitisch nach wie vor ihren Zweck: Die allermeisten Pflegebedürftigen können stationäre Pflege aus eigenen und aus den Mitteln der Pflegversicherung selbst finanzieren. Der Anteil, der auf staatliche Unterstützung durch Hilfe zur Pflege angewiesen ist, ist wirksam und dauerhaft begrenzt.niekverlaan / pixabay
Mit dem Standard- und Altersvorsorgedepot sowie der Frühstartrente („Kindersparen“) kommt Bewegung in den Markt der privaten Altersvorsorge. Allein 15 Mio. Riesterverträge können förderunschädlich üb
...