Bis 1994 gab es in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Allen gemeinsam war der Schutz gegen das Feuer-Risiko. Im Stadtstaat Hamburg umfasste die Versicherungspflicht auch den Schutz gegen Sturm- und Hagelschäden; in Baden-Württemberg mussten sich Hausbesitzer bis 1994 auch gegen die Gefahren Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch und Erdfall versichern.

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Doch seit diese Zeiten vorbei sind, wird heftig um die Wiedereinführung einer solchen Elementarschaden-Pflichtversicherung gestritten. Und ebenso häufig verliefen die Debatten im Sande - bis zur nächsten Katastrophe.
Nach dem verheerenden Naturgefahren-Jahr 2021 schien die Debatte zielgerichteter geführt zu werden; erst Anfang 2022 bestätigte ein Gutachten, dass eine solche Versicherungspflicht nicht gegen das Grundgesetz in Deutschland verstoßen würde (Versicherungsbote berichtete). Mehrheitlich sprachen sich auch Hausbesitzer, Verbraucherschutz und schließlich sogar die 16 Bundesländer für eine solche Elementarschaden-Pflichtversicherung aus.

Gegen eine Elementarschaden-Pflichtversicherung sprachen sich hingegen die Versicherer aus - zumindest dann, wenn diese Pflichtversicherung nicht mit strengeren Hochwasserschutz-Maßnahmen verbunden wird (beispielhaft sei an dieser Stelle auf den Beitrag von Bayerische-Vorstand Martin Gräfer hingewiesen, der die Argumente der Versicherer zusammenfasste).

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag wurde das Thema allerdings (erneut) vertagt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), der in diesem Jahr der MPK vorsitzt, sagte nach der Konferenz: „Ein weiteres im kommenden Jahr zu klärendes Thema wird der Umgang mit den Elementarschäden sein. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel steht fest, dass in Zukunft vermehrt große Schäden infolge von Umweltkatastrophen zu befürchten sind. Nach den zuletzt an der Ahr gemachten Erfahrungen ist es sehr zu empfehlen, darauf eine gemeinsame systematische Antwort zu finden anstelle von Sonderhilfefonds, die jedes Mal aufs Neue eingerichtet werden müssen. Die sechzehn Länder sind der Überzeugung, dass es richtig wäre, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen.“

Als ‚Bremsklotz‘ in Sachen Elementarschaden-Pflichtversicherung wird Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) benannt. So zitiert etwa das Handelsblatt: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Kosten, die mit einer solchen Versicherungspflicht einhergingen, würden an Mieter durchgereicht werden, so der Minister. Politisch halte er eine Versicherungspflicht für falsch - auch wenn keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstünden.

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Sollte der Bund keine Regelung treffen, könnten die Länder in dieser Frage aber selbst tätig werden, so Buschmann.

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