Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm sorgten bei 13 Prozent der deutschen Hausbesitzer in den letzten 12 Monaten für Schäden am eigenen Haus, ermittelte eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag des Vergleichsportals Verivox. Insgesamt gaben 39 Prozent der Befragten an, bereits einen wetterbedingten Schaden am eigenen Haus erlebt zu haben. Bei rund vier von zehn Geschädigten wurde das Haus nach eigener Einschätzung mittelschwer (36 Prozent) bis stark (3 Prozent) in Mitleidenschaft gezogen.

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Zunahme wetterbedingter Großschäden befürchtet

Zudem befürchten fast sieben von zehn Befragten (69 Prozent), dass wetterbedingte Großschadenereignisse häufiger vorkommen könnten. Ein Fünftel (20 Prozent) der Hausbesitzer macht sich deswegen große Sorgen. Vor diesem Hintergrund überrascht ein weiteres Umfrage-Ergebnis nicht: Fast 80 Prozent der deutschen Hausbesitzer sprechen sich für eine Pflichtversicherung gegen Unwetterschäden aus. 16 Prozent lehnen eine Elementarschaden-Pflichtversicherung ab.

Ausgestaltung der Versicherungspflicht fraglich

Doch im Detail birgt auch eine solche Pflichtversicherung mehrere Tücken. „Wenn die Höhe der Beiträge nach dem individuellen Risiko festgelegt würde, wäre die Versicherung für bestehende Häuser in stark gefährdeten Lagen kaum zu bezahlen“, so Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz. Umgekehrt könnte eine Einheitsprämie, die das individuelle Schadenrisiko gar nicht berücksichtigt, Fehlanreize setzen. „Wer sein Häuschen in der Nähe von Gewässern baut, profitiert von einer attraktiven Lage. Das damit verbundene erhöhte Hochwasserrisiko hingegen müsste die Solidargemeinschaft aller Pflichtversicherten schultern“, so Schütz.

Für ihn wäre eine Kompromisslösung denkbar – eine Pflichtversicherung mit risikoabhängigem Beitrag, jedoch nur für neue Häuser: „So entstünde ein Anreiz, vor allem in weniger bedrohten Lagen zu bauen. Um auch die Versicherungsdichte im Gebäudebestand zu erhöhen, sollten die Versicherer allen Hausbesitzern mit einer Wohngebäude-Police ohne Elementarschutz ein Angebot zum Aufstocken des Versicherungsschutzes unterbreiten.“

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Das erinnert an das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgeschlagene Opt-Out-Modell. Das sieht u.a. vor, dass Bestandsverträge zu einem bestimmten Stichtag mit einem entsprechenden Elementar-Schutz-Baustein ergänzt werden sollen. Neu- und Bestandskunden soll ein Opt-Out ermöglichen – gegen eine schriftliche Haftungsfreistellung für Kommunen, Länder und den Bund sowie Versicherer und Vermittler. In dieser Haftungsfreistellung soll der Hauseigentümer auf Hilfen im Elementarschadenfall verzichten.

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